Grundstück Veltheimstraße Ecke Rahlstedter Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.01.2015 (Drs. 20-0645.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, sich einen Überblick über die dort gelagerten Materialien zu verschaffen und zu prüfen, ob von dort eine Brandgefahr ausgeht und der Eigentümer gegen § 17 HBauO, sowie gegen das Abfallentsorgungsgesetz und das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz verstößt und bei positiver Feststellung, die Räumung des Grundstücks zu veranlassen.
Zum Beschluss nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt hat, im Rahmen eines Verfahrens zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände, erreicht, dass der Eigentümer damit begonnen hat, das Grundstück frei zu räumen.
Der Fortgang der Arbeiten wird bis zum vollständigen Abschluss durch Inaugenscheinnahme bei Ortsbesichtigungen durch das Bezirksamt überprüft, die Lage auf dem Grundstück bessert sich zusehends.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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