21-7804

Großbrand in Rothenburgsort & Hohenfelde - Lehren für Wandsbek ziehen und potenzielle Brandherde aktiver in den Blick nehmen! Debattenantrag der AfD-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.10.2023
Ö 4.4
Sachverhalt

 

Der Großbrand in Rothenburgsort zu Ostern 2023 hat uns die Gefahren der langfristigen und unkontrollierten Lagerung von Altgeräten, Schrott und Abfällen mehr als deutlich vor Augen geführt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die unsachgemäße und nicht genehmigte Lagerung auf Privatgrund oder Gewerbefläche betrieben wird. Die Zugänglichkeit für Rettungskräfte im Brandfall muss beständig gewährleistet sein.

 

Diese Gefahren wurden uns erneut durch den Brand im Gewerbegebiet in Hohenfelde verdeutlicht. Am 22. September brannten hier zwei bis drei Werkstätten und ein Teppichlager. Häuser wurden evakuiert, Menschen durch die Warn-App Nina aus ihrem Schlaf gerissen. Beide Brände erfolgten zwar nicht in Wandsbek, die dadurch entstandenen giftigen Rauchschwaden machten allerdings keinen Halt vor unserer Bezirksgrenze.

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) sowie ihre Bezirksämter stehen für die Auffindung von Gefahrenquellen umfangreiche Werkzeuge zur Verfügung. Das Geoportal Hamburg mit den digitalen Orthophotos (Luftbilder) bietet die Möglichkeit, offensichtliche Gefahrenpotenziale mit geringem Arbeitseinsatz zu erkennen und im Anschluss ein Verfahren nach HBauO §76 in Verbindung mit der Sicherstellung des Brandschutzes einzuleiten.

 

Dieser einfache Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die aus unsachgemäßer Lagerung entstehen können, muss zum Wohle der Bürger zeitnah und prioritär umgesetzt werden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten

 

  1. regelmäßig die digitalen Orthophotos (Luftbilder) des Geoportals Hamburg für den Bezirks Wandsbek auf Hinweise zu Gefahrenpotenzialen durch unsachgemäße Lagerung von Materialen auf gewerblichen Flächen zu prüfen,
     
  2. bei daraus resultierenden Indizien dem Sachverhalt vor Ort ggf. durch die Wegewarte nachzugehen,              
     
  3. bei Bestätigung der Sachlage, alle geeigneten Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Dienststellen einzuleiten, um die Gefährdung zeitnah und prioritär zu beheben,             
     
  4. mindestens jährlich der Bezirksversammlung und ihren zuständigen Ausschüssen zu berichten.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n