Größtmögliche Schonung der Bäume im Gehölz beim S4-Gleisausbau am Bahnhof Wandsbek Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD, Die Grünen und CDU
Südlich der Gleise am Bahnhof Wandsbek wird gerade eine Baustelleneinrichtungsfläche für den Streckenausbau der S4 vorbereitet. Dazu gehört auch das Fällen von Bäumen im angrenzenden Wandsbeker Gehölz. Diese Maßnahme war in den letzten Monaten hoch umstritten. Sie wurde gerichtlich als zulässig erklärt. Auch im Ausschuss für Klima und Umweltschutz konnte die Deutsche Bahn darstellen, dass die temporäre Einrichtung der Baustellenfläche mit den damit verbundenen Fällungen nicht durch andere Lösungen ersetzt werden kann.
Von Anwohnerinnen und Anwohnern wurde im Hauptausschuss der Bezirksversammlung nun berichtet, dass der Baumbestand des Gehölzes auch über Flächen mit Fällgenehmigungen hinaus in Mitleidenschaft gezogen werde. Auch würden Bäume gefährdet, da sie gegen Baumaßnahmen mit teilweise schwerem Gerät nicht oder nicht ausreichend geschützt worden seien.
Für die Aufsicht über die Zulässigkeit und korrekte Durchführung der Maßnahmen ist die Planfeststellende Behörde, das Eisenbahnbundesamt (EBA), verantwortlich. Diese Aufsicht übernimmt ein von der DB beauftragter ökologischer Baubegleiter (ÖBB). Die Hamburger Fachbehörde, die BUKEA, begleitete den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zum Planfeststellungsverfahren. In diesem Rahmen wurde festgelegt, dass der ÖBB wöchentlich den Fortschritt in einem Bericht darstellt. Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss sind von dem ÖBB unverzüglich schriftlich der BUKEA mitzuteilen.
Im Planfeststellungsbeschluss wurde zudem aufgeführt, dass bei der Notwendigkeit, weitere Bäume zu fällen, die bisher nicht in den Planfeststellungsunterlagen enthalten sind, beim zuständigen Bezirksamt eine Fällgenehmigung zu beantragen und entsprechende Kompensationen vorzunehmen sind. Außerdem wurde sehr viel Augenmerk darauf gerichtet, die Eingriffe auf das Notwendigste zu reduzieren und die Baustelleneinrichtungen und Umleitungsverkehre so zu wählen, dass insbesondere Schulwege, Fußgänger- und Radverkehr möglichst sicher geführt werden können.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,
keine Anlage/n