21-4931

Graffitis beim U-Bahnhof Oldenfelde entfernen Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.02.2022 (Drs. 21-4661.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.06.2022
01.06.2022
20.04.2022
07.04.2022
Ö 14.1
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob die beschmierten Wände am U-Bahnhof Oldenfelde durch künstlerisch gestaltete Graffitis, welche beispielsweise das Thema „Mobilität von morgen“ aufgreifen, übermalt werden können. Dafür könnte die Eigentümerin der Fläche animiert werden, lokale Akteure wie die Grundschule Bekassinenau oder andere Schulen/Vereine anzufragen, ob sie sich an der Gestaltung und Umsetzung beteiligen.

Es wird gebeten, den Regionalausschuss Rahlstedt über die Umsetzung zeitnah zu informieren.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:

 

Der auf dem Foto in der Anlage gezeigte Baukörper (Westseite, Zugang von der Bus-brookhöhe) ist der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) zugeordnet. Diese Fläche wird leider regelmäßig besprüht, allerdings beseitigt die Hochbahn politische Parolen so schnell wie möglich ab deren Kenntnis. Im Sommer ist aufgrund der Witterung eine Beseitigung schneller möglich als im Winter.

Für eine künstlerische Gestaltung ist die BVM zusammen mit der Hochbahn grundsätzlich offen, gibt jedoch zu bedenken, dass eine dauerhafte Vermeidung anderer Graffitis durch ein solches Kunstwerk leider nicht garantiert werden kann. So wurde der Notausgang der Haltestelle Sternschanze durch eine Schule bemalt, doch nach etwa einer Woche wurde die gestaltete Fläche erneut besprayt. Der Nachteil ist dann, dass eine einfache Beseitigung durch Überstreichen nicht mehr möglich ist, da dann auch das Kunstwerk zerstört wird. Die Pflege eines solchen Kunstwerkes kann durch die Hochbahn jedoch nicht gewährleistet werden.

Da es entlang der Zuwegungen noch weitere Sichtbetonflächen gibt, die sich überwiegend in der Verantwortung des Bezirksamtes befinden, sollte bei einer künstlerischen Gestaltung der Baukörper eine etwaige Beteiligung lokaler Akteur:innen durch den Bezirk initiiert und im Nachgang betreut werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n