Globalrichtlinie GR J 2/15 vom 22.12.2015 "Familienförderung im Rahmen der Jugendhilfe"
Die aktuelle Globalrichtlinie GR J 2/15 vom 22.12.2015 „Familienförderung im Rahmen der Jugendhilfe“ läuft mit Ende des Jahres 2020 aus.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte keine frühzeitige Auseinandersetzung mit einer neuen Globalrichtlinie stattfinden. Daher hat die Sozialbehörde um Verlängerung der Geltungsdauer gebeten. Mit Zustimmung der Bezirksämter wurde die Geltungsdauer dieser Globalrichtlinie bis zum 31.12.2021 verlängert, so dass ausreichend Zeit besteht, die Inhalte der neuen Globalrichtlinie auszuarbeiten und weiterzuentwickeln.
Die Ausarbeitung erfolgt im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller Bezirke und der Sozialbehörde und sollte bis Ende 2020 erfolgen, so dass Ende 2020 ein konsolidierter Entwurf vorliegt. Aus dem Bezirksamt Wandsbek werden Vertreter des Sozialraummanagements und des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe an der Arbeitsgruppe teilnehmen.
Der finale Entwurf geht dann ab Januar 2021 in die bezirkliche Abstimmung unter Einbeziehung der AG § 78 SGB VIII und des JHA.
Der JHA wird um Kenntnisnahme gebeten.
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