22-0101

Gesunde Quartiere - Gesundheitsinformationssystem in den Bezirken einführen und nutzen, als Ergänzung zu den sozialräumlichen Untersuchungen und zur Unterstützung des kommunalen Gesundheitsförderungsmanagements Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.05.2024 (Drs. 21-8779.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.11.2024
Ö 7.2
12.09.2024
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten zu prüfen, wie das Gesundheitsinformationssystem in den Bezirken eingeführt werden kann.

Weiterhin sollte geprüft werden, wie das Gesundheitsinformationssystem als weiterer Baustein

r die Bezirke die sozialräumlichen Untersuchungen ergänzt, das kommunale Gesundheitsförderungsmanagement unterstützt und bei den einzelnen Planungsprozessen in den Bezirken für

die Bereiche u.a. Stadtplanung, Klima, Umwelt und Verkehr genutzt werden kann.

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Gesundheit wird von unterschiedlichen Determinanten beeinflusst. Dazu gehören neben individuellen Einflussfaktoren wie Alter und Geschlecht auch Determinanten die das Gesundheitsverhalten, die Lebens- und Arbeitsbedingungen, Umweltfaktoren wie beispielsweise Lärm- oder Luftbelastung oder den Sozialstatus beschreiben. Insbesondere in Großstädten wie Hamburg kann die Gesundheit von Bewohnerinnen und Bewohnern demnach je nach Wohnort sehr unterschiedlich ausfallen.

Um die gesundheitliche Lage bestmöglich wohnortnah abbilden zu können, stellt die Erhebung, Auswertung und Bewertung kleinräumiger Daten durch Hinzuziehen eines Gesundheitsinformationssystems einen guten Ansatz dar. Bislang wurden regionalisierte Daten von der Hamburger Gesundheitsberichterstattung auf Ebene der Stadtteile und Stadtteilcluster ausgewertet[1]. Kleinräumigere Daten sind für die Planung, Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung sowie für die Gesundheitsversorgung von Bedeutung. Im Sinne des „Health in all Policies Ansatz“ sind aggregierte Daten für kleinräumige Analysen sowie die Auswertung von Indikatoren wesentliche Voraussetzung für das Identifizieren von Bedarfen, um gesundheitspolitische Entscheidungen auf Evidenzbasis zu fällen.

 

Die Sozialbehörde prüft den Aufbau/die Umsetzung eines Gesundheitsinformationssystems. Das Informationssystem sollte es ermöglichen, die unterschiedlichen Daten auf Basis soziallagensensitiver und gesundheitlicher Indikatoren in einer einheitlichen Datenbank zusammenzuführen, die eingespeisten Daten auf kleinräumiger geografischer Ebene zu aggregieren und darzustellen, um entsprechend Auskunft über die Gesundheit der Hamburger Bevölkerung geben zu können. In der Langzeitperspektive könnte ein kleinräumiges Gesundheitsmonitoring entwickelt werden, welches den Bezirken relevante Gesundheitsinformationen zur Verfügung stellt. Idealerweise sollten die Bezirksämter auf Daten, die im Gesundheitsinformationssystem abgebildet werden, zugreifen können (top-down-Ansatz) und durch eigenverantwortlich in den Bezirken erhobenen Daten, beispielsweise durch Bewohnerbefragungen oder Quartiersbegehungen, diese Daten ergänzen können (bottom-up-Ansatz).

Es ist perspektivisch angedacht, die Gesundheitsdaten mit weiteren frei zugänglichen Daten aus anderen (gesundheitsrelevanten) Themenbereichen, wie beispielsweise Zugang zur (gesundheitlichen) Infrastruktur oder Belastungen diverser Umweltnoxen wie Lärm- oder Luftbelastung zu kombinieren, um so ein möglichst umfassendes Gesamtbild der gesundheitlichen und sozialräumlichen Lage der Hamburger Bevölkerung zu erhalten. Ziel hierbei soll sein, die Bezirke mit Hilfe der kombinierten Daten/des Datenpools bei der Umsetzung einzelner Planungsprozesse u. a. aus den Bereichen Stadtplanung, Klima, Umwelt oder Verkehr, bestmöglich zu unterstützen.

Die vorgeschlagenen Prüfungen finden auch in Abstimmung mit den Bezirken statt und sind noch nicht abgeschlossen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n