21-0949

Geschwindigkeitssituation in der Nienhagener Straße 118-136-152 Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2019 (Drs. 21-0563.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1)      Zur Senkung des Geschwindigkeitsniveaus im Bereich Nienhagener Straße 118-136 (Zufahrt zum Kindergarten und zur Sporthalle) sollen zusätzlich zu den Verkehrszeichen „Spielstraße“, diese Verkehrszeichen auch als Piktogramme auf die Fahrbahn gebracht werden: Einmal an der Einfahrt in die Spielstraße und dann am Ende beim Kreisel.

2)      Zusätzlich sollen jeweils neben die oben benannten Piktogramme auch die Schriftzüge „Schrittgeschwindigkeit“ aufgebracht werden.

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport antwortet unter Einbeziehung des zuständigen Polizeikommissariats (PK38) wie folgt:

 

Im Vorwege wird auf die Stellungnahme der VD 511 vom 31.08.2014 in der

Drucksache-Nr. XIX-4709.1 vom 29.11.2013 verwiesen.

-          (Hinweis der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung: Die Stellungnahme befindet sich in der Mitteilung zum Beschluss XIX-4709.1 in der Drs. 20-0082)

 

Das Aufbringen des Verkehrszeichens 325.1 als Piktogramm auf der Fahrbahn wird abgelehnt. Verkehrszeichen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes Verkehrszeichen erreicht wird, sind durch die Straßenverkehrsbehörde nicht anordnungsfähig.

 

Das Markieren der Fahrbahn mit dem Schriftzug „Schrittgeschwindigkeit“ wird abgelehnt. Ein Verkehrszeichen mit dem Schriftzug „Schrittgeschwindigkeit“ ist in der StVO nicht aufgeführt und kann daher auch nicht angeordnet werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n   

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