21-1334

Geschwindigkeitsmessung im Volksdorfer Grenzweg Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.03.2020 (Drs. 21-1180)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob im Volksdorfer Grenzweg eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden kann. Falls dies möglich ist, wird darum gebeten, diese durchzuführen.

Die Ergebnisse sind dem Regionalausschuss vorzulegen.

 

 

Die Verkehrsdirektion nimmt, unter Beteiligung des zuständigen Polizeikommissariats 35 (PK 35) wie folgt Stellung:

 

Aufgrund der Beschlussempfehlung wurden im Volksdorfer Grenzweg am 31.03.2020 zwei mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die erste Messung (16:40 -17:40 Uhr; Höhe Nr. 57-59; Fahrtrichtung stadteinwärts) ergab, dass keines der insgesamt 96 die Messstelle passierenden Fahrzeuge den Grenzwert überschritt. Eine zweite Messung (19:40 -21:00 Uhr; Höhe Nr. 78; Fahrtrichtung stadtauswärts) ergab bei 58 Fahrzeugen lediglich vier Grenzwertüberschreitungen. Der Höchstwert der dabei festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen lag bei 60 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Die aktuellen Ergebnisse entsprechen Geschwindigkeitsmessungen aus den Vorjahren (2018: keine Überschreitungen bei 162 Fahrzeugen; 2019 eine Überschreitung bei 157 Fahrzeugen) und sind als völlig unauffällig einzustufen.

Darüber hinaus wurde der Volksdorfer Grenzweg in einer 3-Jahres Unfallauswertung betrachtet Die Unfalllage entspricht demnach vergleichbaren Straßenzügen und gilt als unauffällig.

Beschwerden in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen laut PK 35 nicht vor.

 

Aus vorstehenden Gründen gibt es aktuell keinen Anlass, die Geschwindigkeitsmessungen im Volksdorf er Weg über die bereits getroffenen Maßnahmen hinaus auszuweiten.

Gleichwohl wird die Straße auch weiterhin im Zuge der Verkehrsüberwachung berücksichtigt und  Geschwindigkeitsmessungen lageangepasst im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten fortgeführt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n