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Geldautomat am U- Bahnhof Volksdorf wieder einrichten - Abheben von Bargeld in der Nähe des Wochenmarktes erleichtern Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.03.2022 (Drs. 21-4855.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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23.06.2022
09.06.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständigen Stellen werden gebeten sich mit Banken oder anderen geeigneten Dienstleistern in Verbindung zu setzen und sich für das Aufstellen eines Geldautomaten am U-Bahnhof Volksdorf oder im P+R Parkhaus Volksdorf einzusetzen. Die zuständigen Ansprechpartner beim

HVV und der P+R Betriebsgesellschaft sollen entsprechend eingebunden werden.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Der Beschluss wurde zur Umsetzung an den Regionalbeauftragten für die Walddörfer weitergeleitet.

 

Dem Bezirksamt sind keine Interessenten für einen Geldautomaten um den U-Bahnhof Volksdorf bekannt und die Suche sowie Auswahl von Automatenbetreibern ist Aufgabe der Flächeneigentümer bzw. deren Verwalter.

 

Die durchgeführte Sachverhaltungsermittlung hat ergeben, dass die Betreibergesellschaft des Parkhauses Farmsener Landstraße 202, die P + R-Betriebsgesellschaft mbH, nicht für die Verwaltung der Immobilie verantwortlich ist. Diese liegt in der Zuständigkeit der Sprinkenhof GmbH. Diese wurde durch die Verwaltung angeschrieben und um Mitteilung dazu gebeten, warum der Geldautomat entfernt wurde, ob eine Neuinstallation möglich ist und was die Voraussetzungen für diese sind.

Daneben wurde der HVV angeschrieben und um Auskunft dazu gebeten, ob die Installation eines Geldautomaten in der U-Bahnstation Volksdorf möglich ist und was die Voraussetzungen dafür wären.

 

Die Sprinkenhof hat das folgende geantwortet:

 

Der Geldautomat wurde Seitens des Betreibers (Volksbank/Reisebank) aufgrund zu geringer Umsätze demontiert. Die genauen Umsatzzahlen liegen der Sprinkenhof nicht vor. Von ihr wird die wirtschaftliche Entscheidung der betreibenden Partei respektiert. Bei der Auswahl für die Aufstellung eines Geldautomaten war es der Sprinkenhof wichtig, ein Kreditinstitut zu finden, dass die Gebühren je Auszahlung in einem vernünftigen Rahmen hält. Die Sprinkenhof, wollte hiermit sicherstellen, dass so nicht dem Aufsteller Vorrang gegeben wird, der überhöhte Gebühren verlangt. Bei der vormaligen Auswahl hatte die Sprinkenhof verschiedene Kreditinstitute angefragt, aber nur die Volksbank hatte Interesse gezeigt.

Durch den Rückzug der Volksbank von diesem Standort hat die Sprinkenhof interpretiert, dass kein weiterer Interessent zu gemäßigten Konditionen diesen Standort frequentieren möchte. Zur Zeit ist die Sprinkenhof nicht aktiv bei Banken vorstellig geworden ist, um den EC-Automaten-Platz zu bewerben.

Sollte es eine Interessenbekundung geben, sind die Voraussetzungen für eine Vermietung dieser Aufstellflächen immer noch gegeben und reaktivierbar.

 

Der HVV hat wie folgt geantwortet:

 

„Ihre Anfrage ist nicht neu. Wir haben uns vor ca. 5 Jahren bereits mit einem ähnlich lautenden Beschluss aus der Bezirksversammlung beschäftigt.

Ein Standort im Haltestellengebäude kommt leider aus folgenden, bereits bekannten Gründen nicht in Frage:

 

Unser Facility-Management hat in den letzten Jahren die klare Strategie verfolgt, die Anlagen in einen aufgeräumten, übersichtlichen und sauberen Zustand zu versetzen, die den Anforderungen der Fahrgäste an ein modernes, zeitgemäßes Nahverkehrssystem Rechnung trägt.

Hierzu gehört auch der Aspekt der Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Fahrgäste.

Aufgrund dieses Zieles ist die Anzahl der Einbauten, Automaten, Vorsprünge etc. in den letzten Jahren deutlich reduziert worden und frei stehende Fahrausweisautomaten wurden in Wände integriert.

 

Den Erfolg dieser Maßnahmen kann man an den Ergebnissen der intern ermittelten Qualitätskennzahl für Haltestellen erkennen, bei der u. a. der optische Eindruck aus Fahrgastsicht als Indikator herangezogen wird. Bei diesen Bewertungen wird regelhaft festgestellt, dass Objekte, die nicht in den Verantwortungsbereich der HOCHBAHN fallen, in der Instandhaltungs- und Reinigungsqualität unterhalb des Niveaus der eigenen Objekte liegen.

 

Freistehende Objekte / bzw. vor Wänden aufgestellte Objekte weisen dabei folgende Begleiterscheinungen auf:

 

-          Allseitig/dreiseitig anfällig für Graffiti und Scratching >> Meldekette zum Betreiber muss sichergestellt werden.

Die Zeit bis zur Beseitigung von Beschädigungen/Verschmutzungen ist i.d.R. länger als bei intern gemeldeten Mängeln (z.B. Beseitigung von politischen Parolen innerhalb von vier Stunden). Anders als bei internen Meldungen wird deren Beseitigung nicht erfasst.

-          Verschlechterung des Verkehrsflusses / störendes Element für Sehbehinderte die auf einen Blindenstock angewiesen sind.

-          Transparenz eingeschränkt / ggf. Reduzierung des Sicherheitsempfindens

-          Arbeiten mit der Reinigungsmaschine wird erschwert (ggf. Schmutzränder). In Fall einer Aufstellung in der Fahrgasthalle im Bereich des Eingangs handelt es sich um eine bewitterte Fläche die mit einer Reinigungsmaschine gereinigt wird. Bei Grundreinigungen kann Wasser, das unter den Automaten fließt, nicht wieder abgezogen werden und würde somit weiter nachlaufen.

-          Für Elektroanschlüsse sind teilweise zerstörende Eingriffe, die optisch nicht optimal wieder angepasst werden können, notwendig.

 

Es ergibt sich ein erheblicher Aufwand in der Planungs- und Montagephase, da im U-Bahn-Bereich spezielle Anforderungen in Hinblick auf Sicherheit (z.B. Schutzklasse 2) einzuhalten sind. Mit diesen Vorgaben sind Dritte i. d. R. nicht vertraut, so dass diese engmaschig betreut werden müssen.

Generell sind Änderungen an U-Bahn-Anlagen bei der Technischen Aufsichtsbehörde anzuzeigen, ggf. ist eine Zustimmung zu erwirken.

Der Aufwand nach der Inbetriebnahme ergibt sich über die Verfolgung der Beschädigungen/Verunreinigungen an dem Objekt.

Und schließlich sind wir dafür verantwortlich, dass eine Entfluchtung der Fahrgäste bei Gefahr uneingeschränkt möglich ist.“

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n