21-6736

Gegen Periodenarmut: Menstruationsartikel kostenfrei zugänglich machen Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.01.2021 (Drs. 21-2680)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.05.2023
13.04.2023
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

  1. Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen und Menstruationsartikel über das zentrale Beschaffungswesen im erforderlichen Umfang zu erwerben;
  2. in den öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, die in den Zuständigkeiten der Schulbehörde, der Sozialbehörde, der Wissenschaftsbehörde (insbes. Hochschulen), der Innenbehörde sowie der Mobilitätsbehörde (insbes. Bahnhöfe) liegen, künftig ebenfalls Menstruationsartikel kostenfrei zugänglich zu machen.
  3. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,

a)      gemeinsam mit in diesem Feld aktiven Initiativen einen Vorschlag zu erarbeiten, um die Umsetzung in bezirklichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr (zum Beispiel den Kundenzentren, dem Bürgersaal, bezirklichen Jugendzentren o.ä.) zu ermöglichen;

b)      sodann in bezirklichen Räumlichkeiten künftig Menstruationsartikel kostenfrei zugänglich machen;

  1. Über die Ergebnisse und die zu erwartenden Kosten dem Ausschuss für Soziales zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Anschließend an den Zwischenbericht (Drucksache 21-5215) informiert das Bezirksamt über den Pilotbetrieb. Der Pilotbetrieb wurde von Juni bis Ende November 2022 durchgeführt. Die Auswertung erfolgte im Dezember 22:

 

Erprobungszeitraum

 

Im Rahmen des Pilotprojektes wurden in dem Zeitraum 1.Juni 2022 bis 31. November 2022 kostenfreie Menstruationsartikel im öffentlichen Damen-WC des Eingangsbereiches/Foyer  des Bezirksamtes Wandsbek (Schloßstraße 60) bereitgestellt.

Es wurden zwei Boxen beschafft, die in jeder Toilettenkabine platziert wurden.

Die Befüllung der Boxen mit Menstruationsartikeln (Damenbinden und Tampons) wurde durch das Eigenreinigungspersonal des Bezirksamtes oder das Personal der Reinigungsfirma 2x pro Woche durchgeführt.

Die Befüllung erfolgte an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Tageszeiten, sodass das Entnahmeverhalten breit beobachtet und durch das eingesetzte Reinigungspersonal und das Gebäudemanagement kontrolliert werden konnte.

In dem Erprobungszeitraum sind Kosten in Höhe von 763,31 € entstanden. Hierbei handelt es sich rein um Sachkosten. Die Kosten für den Personaleinsatz wurden bislang nicht erhoben (Aufwand der Ermittlung wäre unverhältnismäßig für die Dauer der Pilotierung).

 

Beobachtung

 

Es wurde festgestellt, dass die Tageszeit und der Wochentag der Befüllung auf das Nutzungsverhalten keine Auswirkung hatten.

Es wurde weiterhin festgestellt, dass die Menstruationsartikel in unterschiedlicher Menge entnommen wurden. Grundlegend waren alle Menstruationsartikel immer innerhalb von wenige Stunden entnommen.

 

Auswertung

 

Dadurch, dass die Menstruationsartikel umgehend und vollständig entnommen wurden, kann nicht gewährleistet werden, dass alle Personen bedarfsgerecht erreicht werden. Das Entnahmeverhalten lässt vermuten, dass die Personen über den Eigenbedarf hinaus bzw. die komplette Befüllung entnommen haben und eben nicht das Ziel der Deckung eines Notbedarfes verfolgen.

Nach Auswertung der Beobachtung ist seitens des Bezirksamtes festzustellen, dass nur durch einen hohen Kostenaufwand der Bedarf gedeckt werden kann: Die Befüllung der Boxen müsste voraussichtlich mindestens dreimal am Tag erfolgen. Dadurch würden Tageskosten in Höhe von ca. 60 € entstehen (Sachmittel). Die Jahreskosten, bei angesetzten 250 Tagen pro Jahr, würden ca. 15.000,00 € betragen. Die 15.000,00 € Jahreskosten beziehen sich auf ein öffentliches Damen-WC im Bezirksamt Wandsbek. Bei einem dauerhaften Angebot wären auch die Personalkosten zu ermitteln und hinzuzurechnen. Darüber hinaus kann nicht gewährleistet werden, dass tatsächlich alle Personen, denen das Angebot helfen soll, auch Menstruationsartikel erhalten.

Das Bezirksamt kommt zu dem Ergebnis, dass diese Art der Bereitstellung in öffentlichen Publikumsbereichen nicht praktikabel und nicht zielführend ist und wird die Bereitstellung einstellen.

 

Ergänzend wird noch einmal auf die erfolgreiche und zielgerichtete Praxis in den Elternschulen und den kommunalen Häusern der Jugend hingewiesen:

In den Elternschulen werden Hygieneartikel auf den Besuchertoiletten ausgelegt und diese werden im moderaten Rahmen, also bei Bedarf, von den Besucherinnen genutzt.

In den kommunalen Häusern der Jugend werden Hygieneartikel vorgehalten, bspw. in Mädchen-Gruppenräumen oder auf der Mädchentoilette.

Die Erfahrungen in diesen Einrichtungen sind positiv und die Hygieneartikel werden weiter angeboten.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n