21-8584

Gefahrenstelle im Rad-Fußwegebereich Alter Zollweg Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.12.2023 (Drs. 21-8138)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.05.2024
Ö 8.1
18.04.2024
Ö 14.5
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Gehwege im Alten Zollweg zwischen Berner Straße und Arnswalder Straße, etwa durch das setzen von Pollern oder Metallbügeln, gegen das Befahren durch den Kraftverkehr wirksam geschützt werden können und im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses die fachlich geeignetste Maßnahme glichst kurzfristig umzusetzen.

2. Für den Fall, dass ein aufstellen von Poller oder Metallbügeln wegen Unterschreitens der erforderlichen Mindestbreite des Gehweges nicht möglich ist, wird die Verwaltung gebeten zu  prüfen, ob andere geeignete Maßnahmen ergriffen werden können oder ob auf nur kurzen Abschnitten an geeigneten Stellen Poller oder Metallbügel gesetzt werden nnen, die nicht mehr als eine kurze Engstelle des Gehweges ergeben.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Beschädigung des Gehweges wird hautsächlich durch Busse beim Einbiegen vom Alten Zollweg in die Arnswalder Straße verursacht. Die Situation ist den Leitungsträgern (Hamburg Wasser und Hansewerk Natur), die derzeit in der Berner Straße tätig sind und auf Grund derer die Umleitung über den Alten Zollweg eingerichtet wurde bekannt. Hamburg Wasser soll bei offenem Wetter den Bereich mit Asphalt ertüchtigen.

Der Gehweg wurde durch das Bezirksamt mittels Glensanda ertüchtigt. Poller können auf Grund der Untermaßigkeit nicht eingebracht werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n