22-4212

Gefahrenquelle beseitigen und Eigentumsverhältnisse klären - Bauruine und verwildertes Grundstück in Rahlstedt sichern Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 02.09.2026 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.2

Sachverhalt

Anwohnerinnen und Anwohner aus Rahlstedt haben sich mit besorgten Hinweisen an uns gewandt.

Auf einem seit längerer Zeit brachliegenden Baugrundstück im Stadtteil befindet sich eine unfertige Bauruine (Liliencrohnstrasse 27, Flurstück 7128). Das Gelände ist zwar formell mit einem Bauzaun umgeben, dieser weist jedoch Lücken auf oder ist leicht zu überwinden.

Nach Beobachtungen der Nachbarschaft nutzen regelmäßig Kinder das Gelände und die Ruine als Spielplatz.

Dies stellt aufgrund von ungesicherten Kanten, tiefen Stürzen, herausstehenden Bauteilen oder herabfallenden Trümmern eine erhebliche, akute Verletzungsgefahr dar.

Die Politik muss hier handeln, bevor ein schwerer Unfall passiert.

Zudem verwildert das gesamte Areal zusehends. Das unkontrollierte Pflanzenwachstum hat mittlerweile auf den öffentlichen Gehweg übergegriffen. Dies schränkt die Nutzbarkeit des Gehwegs ein und zwingt Fußnger, insbesondere Menschen mit Kinderwagen oder Mobilitätseinschränkungen, zum Ausweichen.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Rahlstedt folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:


Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die zuständigen Stellen der Bezirksverwaltung (insbesondere das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt sowie das Management des öffentlichen Raumes) werden aufgefordert:

  1. Die Verkehrssicherungspflicht zu prüfen: Das betroffene Grundstück umgehend zu kontrollieren und den Eigentümer aufzufordern, den Bauzaun so zu sichern, dass Unbefugten insbesondere Kindern der Zutritt dauerhaft verwehrt wird.
  1. Ersatzvornahme einzuleiten: Sollte der Eigentümer der Aufforderung nicht unverzüglich nachkommen, die Absicherung des Geländes im Wege der Ersatzvornahme durch den Bezirk selbst durchzuführen, um Unfälle zu verhindern.
  1. Den Gehweg zu reinigen: Den öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück von der Überwucherung zu befreien und die Verkehrssicherheit für Fußnger wiederherzustellen bzw. den Eigentümer dazu zu verpflichten.
  1. Hintergründe und Eigentum zu klären: Dem Regionalausschuss Rahlstedt schriftlich mitzuteilen, welche bauordnungsrechtlichen oder finanziellen Gründe (z. B. Insolvenz, Baustopp durch das Amt) für den anhaltenden Stillstand der Bauarbeiten vorliegen.
  1. Perspektiven aufzuzeigen: Zu berichten, welche rechtlichen Hand haben das Bezirksamt hat, um auf eine Weiterführung des Baus oder einen Rückbau hinzuwirken (z. B. durch das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz bei Zweckentfremdung oder das Baugesetzbuch
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Liliencronstraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.