21-4732

Ganzjährige Tempo-30-Zone als Reaktion auf eine 8-stündig geöffnete Tagespflege im Neusurenland? Auskunftsersuchen vom 31.01.2022

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.02.2022
Sachverhalt

 

Auf der Straße Neusurenland wurde von der Polizei Anfang 2020 eine Tempo-30-Zone vor der Tagespflege bei Hausnummer 104 angeordnet (Drucksache 21/0833).

 

Diese Strecke ist je nach Richtung von unterschiedlicher Länge, auf einer Seite ca. 150 Meter und ca. 300 Meter auf der entsprechend gegenüberliegenden Spur.

 

Zudem ist die Tempo-30-Zone zeitlich nicht beschränkt und damit ganzjährig gültig, wohingegen die Tagespflege lediglich werktags von 0800 bis 1600 Uhr geöffnet hat.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Warum erstreckt sich die Tempo-30-Zone, im Rahmen der jeweils verschiedenen Richtungspuren, auf unterschiedliche Längen?

 

  1. Mit welcher Begründung wurde vor der Tagespflege eine Zusatzbeschilderung „Altenheim“ angebracht?

 

  1. Im vorliegenden Sachverhalt stellt die Tagespflege, gemäß aktuell gültiger ReStra, zugleich die rechtliche Grundlage zur Schaffung besagter Tempo-30-Zone dar. Warum wurde diese also nicht entsprechend den Öffnungszeiten besagter Einrichtung (0800 1600 Uhr) beschränkt, wie es beispielsweise auch bei Schulen gängige Praxis ist?

 

 

Anhänge

keine Anlage/n