20-2894

Fußgängerüberweg Meiendorfer Mühlenweg: Barrierefreiheit wiederherstellen und Bushaltestellen instandsetzen Antrag der SPD-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Fußgängerinnen und Fußgänger mit Einschränkungen in ihrer Mobilität können den signalisierten Fußgängerüberweg (FGÜ) im Meiendorfer Mühlenweg vor der Hausnummer 109 a+b aufgrund einer vorhandenen Bodenwelle kaum noch unbeeinträchtigt nutzen. Hauptnutzerinnen und -Nutzer sind Bewohnerinnen und Bewohner des Hilda-Heinemann-Hauses und Beschäftigte der Elbe-Werkstätten, die durch körperliche Einschränkungen ein unsicheres Gangbild aufweisen oder auf Hilfsmittel wie Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühle angewiesen sind. Für sie ist die Bodenwelle, verursacht durch die mechanische Überbeanspruchung des Untergrundes durch den Buslinienverkehr (Linien 168 und 368), ein nur schwer zu überwindendes Hindernis.

 

Aufgrund der Tatsache, dass sich der signalisierte FGÜ an beiden Straßenseiten jeweils in der Zu- und Abfahrtsfläche einer Bushaltebucht sowie im Bereich zu privaten Grundstücksüberfahrten befindet, sollte von Seiten der zuständigen Behörde geprüft werden, ob das Problem im Zuge einer Grundinstandsetzung der Bushaltebuchten gelöst werden kann, und somit eine Barrierefreiheit langfristig wiederhergestellt werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Alstertal abschließend für die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Das Bezirksamt sorgt im Rahmen der laufenden Unterhaltung zur Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflichten für eine zeitnahe Ausbesserung der baulichen Situation am Fußgängerüberweg im Hinblick auf die notwendige Barrierefreiheit.
  2. Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie im Zuge einer Grundinstandsetzung der Bushaltebuchten der Haltestelle „Nektarweg“ in beiden Fahrtrichtungen das Problem der mechanischen Überbeanspruchung des Untergrundes im Bereich des Fußgängerüberweges gelöst werden kann und nimmt ggf. entsprechende Planungen durch Aufnahme in das Arbeitsprogramm MR ab 2017 auf.

 

Anhänge

keine Anlage/n