Fußgängerüberweg in der Nähe der Sieker Landstraße 41/43 Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.02.2022 (Drs. 21-4713)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob es die Möglichkeit einer Sprunginsel an dieser Stelle der Sieker Landstraße gibt.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
In der Drs. 21-4412 wurde bereits eine Einschätzung über die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) abgegeben. Diese beinhaltet unter anderem auch Daten einer Verkehrszählung, auf deren Grundlage die Zustimmung zur Errichtung eines FGÜ nicht erfolgte.
Bei einer Sprunginsel (Mittelinsel) handelt es sich um eine bauliche Maßnahme, die als Fahrbahnteiler dient und somit die Querung für zu Fuß Gehende erleichtert. Auf Grund der begrenzten Zeit zur Beantwortung der vorliegenden Drucksache, kann noch keine finale Aussage über die Umsetzbarkeit getroffen werden. Diesbezüglich müssen unter anderem Daten zur Möglichkeit einer baulichen Ausgestaltung, der Zuwegung sowie der notwendigen Beleuchtung erfasst werden. Gegebenenfalls müssten für die Umsetzung dieser Maßnahme Parkstände und ein Teil des Baumbestandes entfallen bzw. es müsste eine diesbezügliche Abwägung erfolgen. Zur Prüfung der Umsetzbarkeit wurde ein Prüfauftrag an den Realisierungsträger (Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, LSBG) gegeben.
Die Verkehrsdirektion 51 nimmt wie folgt Stellung:
Bei der Einrichtung einer Sprunginsel handelt es sich um eine straßenbaubehördliche Maßnahme, welche nicht im Zuständigkeitsbereich einer Straßenverkehrsbehörde liegt. Daher müsste die Beschlussvorlage an den Straßenbaulastträger (LSBG/BVM) gerichtet werden. Bei einer sich dann möglicherweise anschließenden Straßenbauplanung wird sich die zuständige Straßenverkehrsbehörde des örtlich zuständigen Polizeikommissariats 38 konstruktiv beteiligen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n