21-2997

Für eine bessere Bekämpfung der Corona-Pandemie im Bezirk Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2021 (Drs. 21-2822)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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03.05.2021
26.04.2021
08.04.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, das Hygienekonzept für Bezirksamt und Gesundheitsamt sowie die stetige Fortentwicklung darzulegen. Hierbei sind u. a. die Dokumentation über die Reinigung von Kontaktflächen, Verwendung von Spuckschutzwänden, das Lüften von Räumen zu berücksichtigen.

 

  1. Die Wandsbeker Verwaltung wird gebeten darzulegen, welche konkreten Maßnahmen seit März 2020 unternommen wurden, um

 

a)      die Anzahl der Kontaktnachverfolgungen zu erhöhen;

b)      die technische Ausstattung des Gesundheitsamtes zu verbessern;

c)      die allgemeine Qualität des Pandemiemanagements zu verbessern.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, bzgl. des Gesundheitsamtes darzulegen:

 

a)      Das Informationskonzept nach außen;

b)      das Beschwerdemanagement;

c)      die Zusammenarbeit mit der ZUK in Bezug auf die konkrete Arbeitsaufteilung der Kontaktnachverfolgungen;

d)      detaillierte Informationen über das Infektionsgeschehen in Wandsbek, Infektionsherde;

e)      welche Anordnungen getroffen worden sind und wie sie kontrolliert werden;

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die Rahmenbedingungen der Bekämpfung der Corona-Pandemie in den Gesundheitsämtern darzustellen (bzw. und)

 

a)      dazu eine Fachperson in den Hauptausschuss zu senden;

b)      sowie Informationen über die Impfrate und Testtätigkeiten zu geben;

c)      Effizienz, Qualität, technische Ausstattung sowie die notwendigen finanziellen Mittel erörtert werden.

d)      zu präventiven Maßnahmen der Pandemiebekämpfung.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Das Hygienekonzept des Bezirksamtes gilt genauso für GA.

Spezielle Maßnahmen in GA:

                      PSA (persönliche Schutzausrüstung) liegt bereit und wird bei Außenterminen mit möglichen Kontakten zu SARS COV2 Erkrankten verpflichtend verwendet.

                      Vermehrte Nutzung von Skype Konferenzen für Besprechungen, z.T. auch in Hybrid Form

                      Es besteht die explizite Ansage, bei den geringsten Erkältungsanzeichen zu Hause zu bleiben und nach Möglichkeit dann im Homeoffice zu arbeiten.

                      Im Falle eines stattgehabten Kontaktes werden die KP 2 (diese bekommen nach RKI Empfehlungen keine Quarantäne, sondern sollen nur ihre Kontakte einschränken und auf Infektzeichen achten) für die Dauer bis zu 14 Tagen nach Kontakt ins HO geschickt.

                      GA hat ein eigenes Testkonzept mittels POC Antigen Test entwickelt, nach dem jeder MA sich 1x/Woche auf freiwilliger Basis testen lassen kann (zusätzlich zu dem laut Test VO bestehenden Anspruch auf wöchentliche Testung)

                      Es gibt ein Konzept zur Umsetzung des Homeoffice auch in GA, nach dem jedes Team einen Plan entwickelt hat, in dem jedem MA, der es möchte, die Möglichkeit gegeben wird, 2x / Woche ins HO zu gehen.

 

Zu 2a.

Die Anzahl der KNV ist nur durch Personalaufwachs zu erhöhen; dieser wird angepasst an die Inzidenz und in engem Austausch mit den Fachämtern GA, PS, RS und dem PR festgelegt.

 

Zu 2b.

Im Laufe des letzten Jahres wurden nahezu alle Arbeitsplätze in GA mit einem Notebook und einem Diensthandy ausgestattet, um HO zu ermöglichen.

Der HPM als KNV-Software wurde in Wandsbek als erstem Gesundheitsamt nach dem Pilotierer Mitte im April 2020 eingeführt.

 

Zu 2c.

GA hält tägliche Lagebesprechungen mit allen MA in Hybridform ab, um Informationen an die MA weiterzugeben und um aktuelle Fragen zu klären.

Es wurde ein neues Corona-Organigramm entwickelt mit der Einführung eines Corona Leitungsteams. Dieses besteht aus GAL, GALV, den Teamleitungen der einzelnen Teams (Pflege, Wohnunterkunft, Kita, Q-Aufhebung/Positiv-Team, Schule, Krankenhaus) und der Leitung der Geschäftsstelle. Ebenso wird die Zugehörigkeit der einzelnen MA zu den Teams dargestellt.

Es gibt ein in One note hinterlegtes QM, in dem  sämtliche Arbeitsprozesse, Behördenstrukturen, Adressen und aktuellen RKI Informationen für jeden MA nachzulesen sind. Dieses Tool wird regelmäßig aktualisiert.

 

Zu 3a.

GA kommuniziert nicht direkt nach draußen, sondern ausschließlich über die Pressestelle.

 

Zu 3b.

Je nach Thematik der eingehenden Beschwerde wird diese an die zuständige Teamleitung weitergereicht und durch diese beantwortet. Widersprüche gegen Quarantäne Anordnungen wer-den durch eine Juristin in GA bearbeitet. Themenübergreifende und sonstige Beschwerden werden durch GAL bzw. GALV bearbeitet

 

Zu 3c.

Die ZUK übernimmt die KNV von Kontaktpersonen bei:
 

  • Einzelfällen
  • Familienausbrüchen

 

In Kita und Schule nur nach vorheriger Absprache.

 

Weiter leitet die ZUK die über die Meldeplattform eingehenden Meldungen von positiven POC Tests an das jeweils zuständige GA weiter.

Die Zusammenarbeit mit der ZUK unterliegt jedoch einer ständigen Anpassung an die Pandemielage und wird vom ÖGD Leitstand der Sozialbehörde gesteuert.

 

Zu 3d.

Aktuell gibt es Einzelfälle und Ausbrüche in

  • 15 WUKS
  • 27 Schulen
  • 16 Kitas

 

Altenpflegeheime und Krankenhäuser sind im Vergleich zur 1. und 2. Welle derzeit kaum betroffen. Wir beobachten, dass in der 3. Welle vermehrt Jüngere sowie Kinder und Jugendliche betroffen sind.

 

Zu 3e.

Im Falle des Nachweises einer COVID 19 Erkrankung wird eine Quarantäne für 14 Tage (sowohl für Infizierte und auch Kontaktpersonen) angeordnet.

Die GÄ sind angehalten, jede positive Person sowie jede Kontaktperson täglich anzurufen. Sollte jemand 2x nicht erreicht werden können, so findet ein Hausbesuch statt, um die Anwesenheit zu überprüfen. Sollte jemand nicht auffindbar sein, so wird die Polizei um Amtshilfe gebeten.

 

In Fällen von Ausbrüchen in Dementeneinrichtungen mussten vrzlt. richterliche Beschlüsse zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (wie z.B. das Verhindern des Verlassens der Etage) erwirkt werden. Diese Beschlüsse wurden immer nur als letztes Mittel erwirkt, wenn keine anderen Möglichkeiten bestanden, die dementen Bewohner mit  Hinlauftendenzen daran zu hindern, den Quarantänestandort zu verlassen. GA hat einen engen, im Ausbruch täglichen Kontakt zu den Leitungen der Wohneinrichtungen und so immer enge Rückmeldung zur Umsetzung

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu Punkt 4 wie folgt Stellung und sieht von der Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten aufgrund der nach wie vor hohen Arbeitsbelastung des zuständigen Fachreferats ab:

 

Bereits mit Beginn der Pandemie in Hamburg steht die Sozialbehörde (bis 30.06.2020 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) mit den Fachämtern Gesundheit der Bezirke (Gesundheitsämter), insbesondere mit deren Leitungen, im engen fachlichen Austausch. Dieser erfolgt seither über regelmäßige Telefonschaltkonferenzen mit einer Frequenz von mindestens zweimal wöchentlich. Ebenso sind Leitungen der Gesundheitsämter ständige Teilnehmer der morgendlich werktags, in prekären Situationen auch an Wochenenden, stattfindenden Lagebesprechungen der Sozialbehörde.

 

Mittels dieses Austausches sind die Bezirke ständig über die aktuelle Lage informiert. Im Rahmen des Austausches zwischen der Sozialbehörde und den Bezirken werden die die Gesundheitsämter betreffenden Gegebenheiten des Infektionsschutzes gemeinsam erörtert, Problemlagen zusammen diskutiert und gemeinsam Lösungswege erarbeitet und wo möglich umgesetzt. Dies betrifft auch die Kontaktpersonennachverfolgung. Hier werden die Bezirke bereits durch die Etablierung der Zentrale Unterstützung Kontaktnachverfolgung (ZUK) unterstützt. Mit dem Hamburger Pandemie Manager (HPM) der Kasse.Hamburg verfügen die Gesundheitsämter über ein mächtiges IT-Tool, u. a eingehende Testergebnisse zu verarbeiten, die getesteten Personen über das Ergebnis zu informieren, notwendige Quarantänemaßnahmen auszusprechen und zu begleiten. Zu weiteren Anwendungen (z. B. SORMAS, Luca) ist die IT-Schiene mit den Bezirken im Gespräch.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n