Frostaufbrüche in der Straße Buchenring Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.01.2016 (Drs. 20-2280)
Die Bezirksversammlung fasste in ihrer Sitzung vom 28.01.2016 folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten,
Die Behörde für Inneres und Sport antwortet wie folgt:
Das PK 35 nimmt zur Beschlussvorlage des Regionalausschusses Walddörfer zu Pkt. 2. „ zu überprüfen, ob die Verkehrs- und Parksituation verbesserungswürdig ist“ wie folgt Stellung.
Der Buchenring ist aus Sicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommis-sariats 35 als unauffällig zu bezeichnen. Die Voraussetzungen für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind gemäß §45 (9) StVO nicht zwingend geboten und in der Folge damit nicht anzuordnen. Das PK 35 überprüft die Straße Buchenring- wie auch andere vergleichbare Straßen- temporär auf Verstöße im Bereich „ruhender Verkehr“.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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