Freigabe der Einbahnstraße Am Alten Posthaus (bzgl. Drs. 22-0684) Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2024 (Drs. 22-0690)
Letzte Beratung: 06.02.2025 Ausschuss für Mobilität Ö 8.6
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme zu der Eingabe gebeten.
Das PK 37 nimmt folgendermaßen Stellung:
Die Straße Am Alten Posthaus ist keine Einbahnstraße. Es befindet sich aber das Verkehrszeichen (VZ) 267 StVO (Einfahrt Verboten) an der Einmündung Am Alten Posthaus/Schloßstraße. Diese Verkehrsführung war die Grundvoraussetzung dafür, dass das Polizeikommissariat 37 Am Alten Posthaus 6 errichtet werden konnte.
Es musste eine Lösung gefunden werden, die es den Streifenwagen bei dringenden Einsätzen ermöglicht, die Straße Am Alten Posthaus auf dem kürzesten/schnellsten Weg zu verlassen. Dieses ist nur möglich, wenn der Gegenfahrstreifen zwischen der Schloßstraße und der Ausfahrt des PK 37 freigehalten wird und die Streifenwagen linksseitig an den vor der Ampel haltenden Fahrzeugen vorbeifahren können. Da dieser Fahrstreifen aber untermaßig angelegt wurde, besteht für den Streifenwagen oder für entgegenkommende Radfahrende keine Möglichkeit auszuweichen und sicher aneinander vorbeizufahren. Außerdem sind Radfahrende, die von der Schloßstraße nach rechts in die Straße Am Alten Posthaus in zügiger Weise abbiegen, vom Streifenwagenfahrer zu spät visuell erkennbar und es könnte deswegen zu einem Verkehrsunfall kommen. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer wäre dort somit nicht mehr gewährleistet.
Die Radverkehrsführung erfolgt über die Radverkehrsanlage und die Nebenfahrbahn der Robert-Schuman-Brücke, rechts über Parkplatz hinter dem Bezirksamt und links in die Straße Am Alten Posthaus. Radfahrende, die am Parkplatz geradeaus fahren, befahren dann die falsche Fahrbahnseite.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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