21-5293

Fortsetzung der Sicherung der Radweg-Überfahrten an der Saseler Chaussee - Rotfärbung an Trichter-Einmündung Saseler Mühlenweg und Stichstraße Saseler Ch. 217/219 Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.02.2022 (Drs. 21-4673.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
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22.06.2022
16.06.2022
09.06.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

(LSBG), Straßenverkehrsbehörde (PK 35) sowie die Verwaltung Wandsbek werden gebeten,

  1. sich für eine fortgesetzte Roteinfärbung des Radweges/Radweg-Überfahrt Saseler Chaussee Süd ab Saseler Mühlenweg bis Einmündung in den Radstreifen Saseler Chaussee Nr. 217 (Süd vor Baumarkt) einzusetzen
  2. die Situation, dass wartende motorisierte Fahrzeuge (Häufung im Berufsverkehr) die Radwegüberfahrt versperren und Radfahrende behindern, bzgl. einer Verbesserung zu prüfen.
  3. den Einmündungsbereich Radweg-Überfahrt/Verschwenkung in den Radstreifen auf der Chaussee-Fahrbahn und den Beginn des Radstreifens für die motorisierten Nutzer der Hauptstraße sichtbarer zu machen (das erste Fahrrad-Piktogramm folgt erst nach einigen Metern).

 

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 35 wie folgt Stellung:

 

1. Ausgangslage

Mit dem o.g. Beschluss wendet sich die Bezirksversammlung mit drei Forderungen an verschiedene Behörden. Für die Behörde für Inneres -Polizei- wurde die Zuständigkeit bei Punkt 2 gesehen.

 

2. Bewertung

Im Zusammenhang mit der Abwehr von Gefahren auch für Rad fahrende Personen an einer erkannten Unfallhäufungsstelle an der Einmündung Saseler Mühlenweg/Saseler Chaussee schlug die VD 52 in Abstimmung mit dem PK 35 Änderungen vor und fertigte eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung, die am 06.07.2020 zum heute noch bestehenden Bestand baulich hergestellt wurde.

 

Dabei wurde im Saseler Mühlenweg in Fahrtrichtung Saseler Chaussee vor der Radwegfurt eine Haltlinie (VZ 294) und ein Zeichen „Halt. Vorfahrt gewähren.“ (VZ 206) insbesondere zum Schutz des Radverkehrs angeordnet. Direkt vor der Einmündung in der Saseler Chaussee ist eine zweite Haltlinie angeordnet worden. Zwischen der Markierung der Radwegfurt und der zweiten Haltlinie beträgt der Abstand auf der kürzesten Strecke 3,60 Meter.

 

Durch die Verpflichtung zum Halten an beiden Haltlinien ist es möglich, dass längere Fahrzeuge an der zweiten Haltlinie mit dem Heck in die Radwegfurt hineinragen. Dieser Umstand wurde auch bei Verkehrsbeobachtungen durch die StVB des PK 35 beobachtet. In der Regel ist es Rad fahrenden Personen jedoch immer noch möglich, zwischen dem an der ersten Haltlinie wartenden Fahrzeug und den teilweise in die Radwegfurt ragenden Fahrzeugen den Einmündungsbereich gefahrlos zu passieren.

 

Eine Analyse der Unfallsituation mittels der Elektronischen Unfalltypensteckkarte (EUSKa) hat ergeben, dass die Polizei seit dem 06.07.2020 keinen Verkehrsunfall in der Radwegfurt registriert hat.

 

3. Fazit

Eine Verbesserung der Verkehrssituation insbesondere für Rad fahrende Personen wird in den LSBG-Planungen für den Umbau der Saseler Chaussee gesehen. Diese sehen einen Radfahrstreifen in der Saseler Chaussee vor und hinter der Einmündung der Saseler Mühlenwegs in Fahrtrichtung Süden vor. Der Radverkehr wird dann parallel zur Fahrbahn geführt.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Die Roteinfärbungen sind erfolgt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n