21-2576

Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses 2021

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.01.2021
Sachverhalt

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ist ermächtigt, das Wegereinigungsverzeichnis im Einvernehmen mit den Bezirksversammlungen der jeweils örtlich zuständigen Bezirksämter durch Rechtsverordnung fortzuschreiben (§ 32 Abs. 4 des Hamburgischen Wegegesetzes [HWG] in Verbindung mit § 3 der Wegereinigungsverordnung).

 

Es wird deshalb um ein Votum der betroffenen Bezirksversammlungen Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Harburg zu dem anliegenden Entwurf der Änderungsverordnung bis zum 12. Februar 2021 gebeten.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

 

Anschreiben Bezirke

Anlage 1_16-AendVO-WRV Fortschreibung 2020

WRV Teil A nach Bezirken_allris

WRV Teil B_2021_allris