Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses 2021
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ist ermächtigt, das Wegereinigungsverzeichnis im Einvernehmen mit den Bezirksversammlungen der jeweils örtlich zuständigen Bezirksämter durch Rechtsverordnung fortzuschreiben (§ 32 Abs. 4 des Hamburgischen Wegegesetzes [HWG] in Verbindung mit § 3 der Wegereinigungsverordnung).
Es wird deshalb um ein Votum der betroffenen Bezirksversammlungen Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Harburg zu dem anliegenden Entwurf der Änderungsverordnung bis zum 12. Februar 2021 gebeten.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anschreiben Bezirke
Anlage 1_16-AendVO-WRV Fortschreibung 2020
WRV Teil A nach Bezirken_allris
WRV Teil B_2021_allris