Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses 2021
Letzte Beratung: 14.01.2021 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 7.11
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ist ermächtigt, das Wegereinigungsverzeichnis im Einvernehmen mit den Bezirksversammlungen der jeweils örtlich zuständigen Bezirksämter durch Rechtsverordnung fortzuschreiben (§ 32 Abs. 4 des Hamburgischen Wegegesetzes [HWG] in Verbindung mit § 3 der Wegereinigungsverordnung).
Es wird deshalb um ein Votum der betroffenen Bezirksversammlungen Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Harburg zu dem anliegenden Entwurf der Änderungsverordnung bis zum 12. Februar 2021 gebeten.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anschreiben Bezirke
Anlage 1_16-AendVO-WRV Fortschreibung 2020
WRV Teil A nach Bezirken_allris
WRV Teil B_2021_allris
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