Förderung von stationsbasiertem Carsharing am Bahnhof Rahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3775.1)
Letzte Beratung: 09.12.2021 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 7.4
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Dem Regionalausschuss möge zeitnah über das Ergebnis berichtet werden.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
Zu 1.:
Auch für die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) mit dem Amt für Verkehr und Straßenwesen als zuständige Fachbehörde spielt das Thema CarSharing eine wichtige Rolle. Carsharing bietet als sogenanntes komplementäres Mobilitätsangebot zusammen mit dem Umweltverbund eine attraktive Alternative zum eigenen Pkw und trägt so dazu bei, den Verkehr zukünftig sauberer, leiser und effizienter zu machen und dadurch die Lebensqualität in der Stadt weiter zu verbessern.
Dabei setzt die Stadt auf das Konzept hvv switch und erteilt keine Sondernutzungserlaubnisse an einzelne Carsharing-Anbieter:innen für Stellflächen im öffentlichen Raum. Bis vor kurzem richtete sich das Angebot von hvv switch am Geschäftsgebiet aller an hvv switch beteiligter Partner:innen aus, so dass sich die hvv switch-Stationen bisher im Wesentlichen auf durch hohen Parkdruck belastete Innenstadtquartiere konzentrieren. Das im Herbst 2020 vorgestellte hvv switch-Punkte Konzept 2030 sieht aber eine Ausweitung des Angebots auch auf die äußeren Bereiche der Stadt sowie eine qualitative Anpassung vor. Es wird als Zielbild zukünftig drei unterschiedliche Ausprägungsarten von hvv switch Punkten geben, die sich in ihrer Größe und der angebotenen Services unterscheiden.
Zu 2.:
Das angefragte Gebiet liegt außerhalb der aktuellen Freefloating-Geschäftsgebiete der Partner:innen. Wie bereits in der Antwort zu 1 erläutert, ist grundsätzlich vorgesehen, das hvv switch-Angebot in den nächsten Jahren auch auf weiter außen liegende Stadtteile auszuweiten.
Die HOCHBAHN wird den Vorschlag gemeinsam mit den Partner:innen hinsichtlich der Möglichkeiten, ob und ggf. wann dort ein Angebot bereitgestellt werden kann, prüfen und nach erfolgter Prüfung eine Rückmeldung dazu geben.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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