Förderung von Freiwilligenprojekten in Wandsbek 2025 Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2024 (Drs. 22-0567.1)
Letzte Beratung: 03.02.2025 Ausschuss für Soziales Ö 7.4
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Fachbehörde möge die Gesamtfördersumme für „Freiwilliges Engagement in den Bezirken“ analog zu den Fördersummen für 2024 dem Bezirk Wandsbek zur Verfügung stellen. Unter Berücksichtigung hoher Bedarfe in der Integrationsarbeit, wäre eine Kürzung für diese gefährdend
und nicht akzeptabel.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die „Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement in den Bezirken“ wird mit Veröffentlichung am 27.12.2024 im Amtlichen Anzeiger um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert.
Die Sozialbehörde stellt weiterhin Fördermittel in Höhe von insgesamt 1 Mio. € p.a. zur Verfügung. Grundlage ist ein mit den Bezirksämtern abgestimmter und seit 2021 angewendeter Verteilungsschlüssel, der die Gesamtbevölkerung sowie die Kapazitäten in öffentlich-rechtlichen Unterkünften und Erstaufnahmen im jeweiligen Bezirk berücksichtigt.
Der Verteilungsschlüssel für die Haushaltsjahre 2023/2024 wurde ursprünglich auf Grundlage der Daten vom 30.09.2022 berechnet. Eine Aktualisierung war daher erforderlich und wurde nun mit Berechnungsstand 30.09.2024 durchgeführt.
Da im Laufe des Jahres 2022 noch eine hohe Planungsunsicherheit bezüglich der Nutzungsdauer von Hotel- und Interimsstandorten zur Unterbringung von Geflüchteten und Schutzsuchenden bestand, wurden diese für die Mittelverteilung 2023/2024 nicht im Verteilungsschlüssel berücksichtigt.
Die Hotel- und Interimsstandorte zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung werden nun jedoch deutlich länger genutzt als 2022 absehbar war. Die damit verfügbaren zusätzlichen Unterbringungskapazitäten sind weiterhin durchgängig ausgelastet und entsprechen einem Drittel der Gesamtkapazität in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Diese veränderte Situation und die damit einhergehenden Herausforderungen für die bezirklichen Strukturen wurden deshalb in der Aktualisierung des Verteilungsschlüssels für das Haushaltsjahr 2025 berücksichtigt.
Ein Verbleib der für das Bezirksamt Wandsbek bereitgestellten Fördersummen auf der Höhe des Haushaltsjahres 2024, und somit basierend dem Berechnungsstand vom 30.09.2022, ist nicht realisierbar. Eine Abkehr von dem gemeinschaftlich zwischen Sozialbehörde und den Bezirksämtern beschlossenen Verfahren zur Mittelverteilung zugunsten einzelner Bezirke widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung undist deshalb nicht vorgesehen.
Die Sozialbehörde unterstreicht, dass die Herausforderungen in der Integrationsarbeit eine flächendeckende Belastung darstellen, die sämtliche Bezirksämter betrifft. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, eine transparente und für alle nachvollziehbare Lösung sicherzustellen, die durch die konsequente Anwendung des aktualisierten Verteilungsschlüssels erreicht wird.
Darüber hinaus besteht weiterhin die Vereinbarung zwischen den Bezirksämtern und der Sozialbehörde, dass Ausgleiche aus verbleibenden Mitteln der Bezirksämter innerhalb des laufenden Jahres möglich sind. Sollte der prognostizierte Mittelbedarf vollständig ausgeschöpft werden, besteht die Möglichkeit, diesen durch nicht verbrauchte Mittel der anderen Bezirksämter zuergänzen.
Die Sozialbehörde hat den Bezirksämtern die aktualisierte Mittelverteilung mit Schreiben vom 08.11.2024 mitgeteilt und in diesem Rahmen um Rückmeldung gebeten. Um die zum Jahreswechsel beginnende neue Periode der Förderrichtlinie fristgerecht mit den erforderlichen Finanzmitteln auszustatten, wurde die Umsetzung am 13.12.2024 vorgenommen. Die Bezirksämter wurden über die erfolgte Umsetzung mit einem weiteren Schreiben gleichen Datums informiert.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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