21-1119

Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten für Seniorinnen und Senioren Hier: Antrag des Bürgervereins Wandsbek e.V., Tagesausflug

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit  können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.

 

Folgender Antrag ist eingegangen:

 

Antragsteller      Angebot  Kosten      Eigenanteil Beantragter

Zuschuss

rgerverein Wandsbek von 1846 e.V.

Tagesausflug für Senior*innen nach Nienburg und Steinhude,

ca. 48 TN

2.825,00

 

1.440,00

 

1.385,00

Gesamt

 

2.825,00

1.440,00

1.385,00

 

Der Bürgerverein Wandsbek e.V. ist für sein engagiertes Verhalten im Bereich der bezirklichen offenen Seniorenarbeit bekannt. In den zurückliegenden Jahren wurden acht Ganztagesfahrten für Senior*innen erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen. Das Alter der Teilnehmer*innen lag bei 65 bis 80 Jahren.

 

Der vorliegende Antrag des Bürgervereins Wandsbek von 1846 e.V. zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.

Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.

 

Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen

i.H.v. € 1.440,00 finanzieren sich durch die Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der geplanten Gruppengröße von 48 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von

30,00/Teilnehmer*in.

 

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.

 

Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.

 

Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung zur Förderung der in der Anlage aufgeführten Maßnahme gebeten.

 

 

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