Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten für Seniorinnen und Senioren Hier: Anträge des Wandsbeker TSV Concordia e.V.
Letzte Beratung: 19.09.2022 Ausschuss für Soziales Ö 5.2
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernden Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgende Anträge sind eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Beantragter Eigenmittel
Zuschuss
Wandsbeker TSV Concordia e.V. |
Bustagesfahrt für Senior:innen nach Friedrichstadt, ca. 50 Teilnehmer:innen |
€ 3.171,00
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€ 1.250,00
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€ 300,00 |
Wandsbeker TSV Concordia e.V. |
30-jähriges Bestehen der Herzsportgruppe, ca. 90/100 Teilnehmer:innen |
€ 1.000,00 |
€ 800,00 |
€ 200,00 |
Gesamt: |
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4.171,00 |
€ 2.050,00 |
€ 500,00 |
Die vorliegenden Anträge des Wandsbeker Turn- und Sportvereines Concordia e.V. zählen zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.4) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.
Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.
Die für die Bustagesfahrt in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i. H. v. € 1.921,00 finanzieren sich durch Eigenmittel des Vereins und Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der geplanten Gruppengröße von 50 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von rd. € 32,00 pro Person. Ohne Berücksichtigung des beantragten Zuschusses würde sich der Kostenbeitrag um € 25,00 auf rd. € 57,00 pro Person erhöhen.
Für die Jubiläumsfeier der Herzsportgruppe (Kosten € 1.000,00) stellt der Wandsbeker TSV Concordia e.V. Eigenmittel i.H.v. € 300,00 zur Verfügung. Besucher:innen zahlen keinen Eintritt.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahmen wird gebeten.
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