21-0186

Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten für Senioren Hier: Antrag der ev.-luth. Kreuz-Kirchengemeinde

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

 

Ausgangslage

Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit  können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere,  die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.

 

Folgender Antrag ist eingegangen:

 

Antragsteller      Angebot  Kosten      Eigenanteil Beantragter

Zuschuss

Ev.-Luth. Kreuz-Kirchengemeinde Wandsbek

Tagesausflug für Senior*innen zum Biosphärenreservat Schaalsee/Zarrentin mit 50 Teilnehmer*innen

2.500,00

 

2.000,00

 

500,00

Gesamt

 

2.500,00

2.000,00

500,00

 

 

Sachverhalt

Die Ev.-Luth. Kreuz-Kirchengemeinde Wandsbek, Kedenburgstraße 14,  stellt einen Antrag auf Förderung eines einmaligen Gemeinschaftsangebotes für Senior*innen.

 

Der vorliegende Antrag der Kreuz-Kirchengemeinde zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.

Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktiviten zu unterstützen.

 

Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen

i.H.v. € 2.000,00 finanzieren sich durch

a) kircheneigene Mittel i.H.v. € 500,00, mit denen sich der Antragsteller an der Durchhrung/Finanzierung des einmaligen Gemeinschaftsangebotes beteiligt und

b) durch die Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der geplanten Gruppengröße von 50 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von € 30,00/Teilnehmer*in.

 

Insbesondere werden Senior*innen angesprochen, die ein Angebot, das mit höheren

Kosten verbunden ist, nicht wahrnehmen können.

 

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.

 

Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.

 

Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme wird gebeten.