Förderung Leihangebot eines elektrisch unterstütztes Lastenrades am Bahnhof Rahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021 (Drs. 21-4013.1)
Letzte Beratung: 26.01.2022 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 8.2
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, zu prüfen, welche Voraussetzungen erforderlich sind, damit die Deutsche Bahn Connect GmbH ihr Leihangebot
für ein Lasten Pedelec im Stadtteil Rahlstedt ermöglicht.
Dem Regionalausschuss möge zeitnah über das Ergebnis berichtet werden.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) begrüßt die Initiative der Bezirksversammlung, ein StadtRAD-Lastenpedelec an der Station Bahnhof Rahlstedt / Helmut-Steidl-Platz anzubieten. Zurzeit verfügt das StadtRAD-System über 20 Lastenpedelecs. Die Integration weiterer Lastenpedelecs ist ab Frühjahr 2022 vorgesehen. Voraussetzung für ein Lastenpedelec-Angebot ist ein nennenswerter Anteil von Wohnnutzung im direkten Umfeld sowie ausreichend Platz für das Lastenpedelec an den jeweiligen StadtRAD-Stationen.
Es wurde daher geprüft, wieviel Platz an der StadtRAD-Station Bahnhof Rahlstedt / Helmut-Steidl-Platz zur Verfügung steht. Im Ergebnis ist ein Lastenpedelec auf Grund der Gegebenheiten vor Ort aktuell nicht umsetzbar. Die Fläche neben dem Terminal reicht leider nicht aus, um das Lastenpedelec dort zu positionieren. Zwischen dem potenziellen Andockplatz bis zum gegenüberliegenden Kinderspielplatz beträgt der Abstand ca. 2,20 m. Das Lastenpedelec ist demgegenüber ca. 2,60 m lang, würde somit in den Spielplatz reichen und benötigt außerdem noch eine ausreichende Wende- und Rangierfläche. Aus diesem Grund muss von der Bereitstellung eines Lastenpedelecs an der Station Bahnhof Rahlstedt / Helmut-Steidl-Platz leider abgesehen werden.
Bei der Planung weiterer StadtrRAD-Stationen in Rahlstedt und den angrenzenden Stadtteilen wird in jedem Falle geprüft, inwieweit dort Lastenpedelecs berücksichtigt werden können.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis
keine Anlage/n
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