Förderung kultureller Projekte - Top Afric e. V.
1. Antragsteller: |
Top Afric e. V. |
2. Vorhaben: |
Durchführung des African Youth Education Awards |
3. Antrag vom: |
07.10.2019 |
4. Beantragter Zuschuss: |
5.000,00 € |
5. Eigenanteil: |
23.307,00 € |
5.1 davon Eigenmittel: 10.307,00 € (36 %)
5.2 davon Spenden: 5.000,00 €
5.3 davon Drittmittel: 6.500,00 € (Bezirksamt Mitte, Ghanaische Botschaft)
5.4 sonstige Einnahmen: 1.500,00 € (Sankofa, Ian Karan Stiftung)
Anmerkung: Der Antrag beinhaltet Ausgaben für Catering i. H. v. 5.000,00 € und Reisekosten i. H. v. 400,00 €.
Des Weiteren wurde mit der Maßnahme bereits begonnen. Gemäß Nr. 3. 3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 46 Landeshaushaltsordnung (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag daher abzulehnen.
Der Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
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