21-0426

Förderung kultureller Projekte - Top Afric e. V.

Beschlussvorlage

Sachverhalt

1. Antragsteller:

Top Afric e. V.

2. Vorhaben:

Durchführung des African Youth Education Awards

3. Antrag vom:

07.10.2019

4. Beantragter Zuschuss:

5.000,00 €

5. Eigenanteil:

23.307,00 €

5.1 davon Eigenmittel: 10.307,00 € (36 %)

5.2 davon Spenden: 5.000,00 €

5.3 davon Drittmittel: 6.500,00 € (Bezirksamt Mitte, Ghanaische Botschaft)

5.4 sonstige Einnahmen: 1.500,00 € (Sankofa, Ian Karan Stiftung)

 

Anmerkung: Der Antrag beinhaltet Ausgaben für Catering i. H. v. 5.000,00 € und Reisekosten i. H. v. 400,00 €.

 

 Des Weiteren wurde mit der Maßnahme bereits begonnen. Gemäß Nr. 3. 3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 46 Landeshaushaltsordnung (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag daher abzulehnen.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur wird um Beschlussfassung gebeten.

Anhänge

Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]