Förderung kultureller Projekte - Stadtteiltreff A.G.D.A.Z. e.V.
1.Antragsteller: |
Stadtteiltreff A.G.D.A.Z. e.V. |
2.Vorhaben: |
29. Internationales Stadtteilfest Steilshoop 2017 |
3.Antrag vom: |
17.05.2017 |
4.Beantragter Zuschuss: |
1.300,00 € |
5.Eigenanteil: |
8.025,00 € |
5.1 davon Eigenmittel: 0,00 €
5.2 davon Drittmittel/Erlöse: 8.025,00 €
Anmerkungen:
Es liegt eine Auftragsbestätigung vom 13.03.2017 der Fa. (…) für die Miete von
Veranstaltungstechnik im Rahmen des Stadtteilfestes vor. Gemäß Ziffer 3.3 der VV
zu § 46 LHO dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben
bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben
gilt als begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge
abgeschlossen werden. Der Antrag ist daher aus zuwendungsrechtlicher Sicht
abzulehnen.
Eine Stellungnahme zum fehlenden Eigenmittelanteil liegt vor (siehe
Projektbeschreibung unter „Eigenanteil“).
Der Ausschuss für Finanzen und Kultur wird um Beschlussfassung gebeten.
eine Anlage [nicht-öffentlich]
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.