20-4811

Förderung einmaliger Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren hier: Antrag des Kirchenkreises Hamburg-Ost "Urlaub ohne Koffer"

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Innerhalb der Rahmenzuweisung Offene Seniorenarbeit wurde für das Haushaltsjahr 2017 eine Rückstellung von 12.000 €r Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten bereitgestellt (Beschlussfassung des ASB am 26.11.2016).

 

Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit  können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere,  die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.

 

Folgender Antrag ist eingegangen:

 

Antragsteller    AngebotKosten     EigenanteilBeantragter

Zuschuss

Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost.

Reise „Urlaub ohne Koffer“ vom 24.10. 26.10.2017

1.290,00

 

990,00

 

300,00

Gesamt

 

1.290,00

990,00

300,00

 

Der Antrag des Kirchenkreises Hamburg-Ost zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.

Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, Einsamkeit im Alter zu vermindern und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen. Mit dem Angebot aus dem Antrag des Kirchenkreises Hamburg-Ost, Leben im Alter, werden auch Seniorinnen und Senioren angesprochen, die ein Angebot, das mit höheren Kosten verbunden ist, nicht wahrnehmen können. Ein entsprechendes Angebot wurde bereits 2016 gefördert.

 

Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i.H.v. € 990,00 finanzieren sich größtenteils durch Teilnehmer*innenbeiträge (€ 790,00).

Bei 12 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag i.H.v. € 21,95 pro Tag/Teilnehmer*in.

 

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahme befürwortet.

 

Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Zustimmung zur Förderung der in Anlage 1 aufgeführten Maßnahme gebeten.

 

Anhänge

-          Antrag (nicht öffentlich)

-          Finanzierungsübersicht