Förderung einmaliger Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren hier: Antrag des Kirchenkreises Hamburg-Ost
Innerhalb der Rahmenzuweisung Offene Seniorenarbeit wurde für das Haushaltsjahr 2016 eine Rückstellung von 4.000 € für Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten bereitgestellt (Beschlussfassung des ASB am 16.11.2015).
Der Antrag des Kirchenkreises Hamburg-Ost zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.
Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, Einsamkeit im Alter zu vermindern und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen. Mit dem Angebot aus dem Antrag des Kirchenkreises Hamburg-Ost, Leben im Alter, werden auch Seniorinnen und Senioren angesprochen, die ein Angebot, das mit höheren Kosten verbunden ist, nicht wahrnehmen können.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahme befürwortet.
Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Um Zustimmung zur Förderung der in Anlage 1 aufgeführten Maßnahme wird gebeten.
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