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Förderung einmaliger Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren Hier: Antrag des Bürgervereins Wandsbek e.V., Tagesausflug nach Zarrentin

Beschlussvorlage

Sachverhalt


Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit  können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.

Folgender Antrag ist eingegangen:

Antragsteller     Angebot Kosten      Eigenanteil Beantragter

Zuschuss

rgerverein Wandsbek von 1846 e.V.

Tagesausflug für Seniorinnen und Senioren nach Schloß Neuhof in Zarrentin am Schaalsee,

ca. 38 TN

2.118,80

950,00

1.168,80

Gesamt

2.118,80

950,00

1.168,80


Der Bürgerverein Wandsbek e.V. ist für sein engagiertes Verhalten im Bereich der bezirklichen offenen Seniorenarbeit bekannt. In den zurückliegenden Jahren wurden vier Ganztagesfahrten für Seniorinnen und Senioren erfolgreich durchgehrt und abgeschlossen. Das Alter der Teilnehmer*innen lag bei 67 bis 80 Jahren.

Der vorliegende Antrag des Bürgervereins Wandsbek von 1846 e.V. zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.

Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktiviten zu unterstützen.

Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i.H.v. € 950,00 finanzieren sich durch die Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der geplanten Gruppengröße von 38 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von 25,00/Teilnehmer*in.

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.

Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.

Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Zustimmung zur Förderung der afgeführten Maßnahme gebeten.

Lokalisation Beta

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