20-2484

Förderung einmaliger Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren hier: Antrag der ev.-luth. Kreuz-Kirchengemeinde Wandsbek

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit  können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.

 

Der vorliegende Antrag der Kreuzkirche Wandsbek zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.4) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.

Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, Einsamkeit im Alter zu vermindern und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.

 

Mit dem Angebot bietet die Ev.-Luth. Kreuz-Kirchengemeinde solchen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die alleine keine Unternehmungen durchführen können, die Möglichkeit zu geselligem Beisammensein. Insbesondere werden Seniorinnen und Senioren angesprochen, die bewegungseingeschränkt sind und ein Angebot, das mit höheren Kosten verbunden ist, nicht wahrnehmen können.

 

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.

 

Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.

 

Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Zustimmung zur Förderung der in Anlage aufgeführten Maßnahme gebeten.