20-5813

Förderung einmaliger Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren Hier: Antrag der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek, Tagesausflug nach Lübeck und Travemünde

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit  können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere,  die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.

Folgender Antrag ist eingegangen:

Antragsteller     Angebot Kosten      Eigenanteil Beantragter

Zuschuss

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek Friedenskirche - Osterkirche

Tagesausflug nach Lübeck und Travemünde für ca. 50 Senior*innen

2.413,45

1.463,45

950,00

Gesamt

2.413,45

1.463,45

950,00

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek, Friedenskirche Osterkirche, stellt einen Antrag auf Förderung eines einmaligen Gemeinschaftsangebotes für Senior*innen.

Der vorliegende Antrag der Kirchengemeinde Eilbek zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.

Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen neuen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.

Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten Einnahmen i.H.v. € 1.463,45 finanzieren sich größtenteils durch die Teilnehmerbeiträge (€ 1.250,00). Bei der geplanten Gruppengröße von 50 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von € 25,00/Teilnehmer*in.

Insbesondere werden Senior*innen angesprochen, die ein Angebot, das mit höheren

Kosten verbunden ist, nicht wahrnehmen können.

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.

Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.

Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme gebeten.

Lokalisation Beta

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