Förderung einmaliger Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren hier: Antrag der BHH Sozialkontor gGmbH
Innerhalb der Rahmenzuweisung Offene Seniorenarbeit wurde für das Haushaltsjahr 2016 eine Rückstellung von 4.000 € für Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten bereitgestellt (Beschlussfassung des ASB am 16.11.2015).
Der Antrag der BHH Sozialkontor gGmbH zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.
Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, Einsamkeit im Alter zu vermindern und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen. Mit dem Sommerfest bietet das BHH Sozialkontor älteren Menschen mit und ohne Behinderung die Möglichkeit, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken und durch Teilhabe den einen oder anderen neuen Kontakt zu knüpfen.
Mit dem Angebot werden auch Seniorinnen und Senioren angesprochen, die eine Freizeitaktivität, die mit höheren Kosten verbunden ist, nicht wahrnehmen können.
Diese Maßnahme ist im Rahmen der Förderrichtlinie unterstützungswürdig.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahme befürwortet.
Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Zustimmung zur Förderung der in der Anlage aufgeführten Maßnahme gebeten.
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