Finanzierung von zwei Stolpersteinen Beschlussvorlage des Ausschusses für Finanzen und Kultur
- Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-7461) im Ausschuss für Finanzen und Kultur am 23.04.2019
- Einstimmig beschlossen
Für zwei Euthanasie-Opfer wird beantragt, Stolpersteine zu finanzieren: pro Stolperstein 120,- Euro.
Die BV wird gebeten, die Summe von 240,- Euro zu bewilligen.
Der Betrag kann finanziert werden aus den Mitteln der BV für die Öffentlichkeitsarbeit.
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