20-6610

Finanzierung Gebärdensprachdolmetscher für ein Beiratsmitglied des Bezirks-Seniorenbeirats Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.09.2018 (Drs. 20-6291)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Ausschuss für Soziales und Bildung sieht für die Teilhabe behinderter Menschen als Querschnittsaufgabe die zuständige Fachbehörde in der Verantwortung und bittet diese, den Bezirken für die Teilhabe die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Stellungnahme der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV):

Für Fragen der Mitwirkungsrechte von Seniorinnen und Senioren sowie für die Durchführung des Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetzes, soweit der Landes-Seniorenbeirat betroffen ist, ist die BGV zuständig. Hieraus folgt nicht die Zuständigkeit für die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern für Menschen mit Behinderungen in den bezirklichen Seniorenvertretungen. Vielmehr gilt gem. II. der Zuständigkeitsanordnung zur Durchführung des Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetzes, dass die Bezirksämter für die Durchführung des Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen zuständig sind, soweit die in den Bezirken einzurichtenden Seniorenvertretungen betroffen sind. Darüber hinaus hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration ausgeführt, dass die Verantwortung für die Gewährleistung von Barrierefreiheit (hier hinsichtlich der Teilnahme an bezirklichen Gremien) nach dem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) bei der jeweiligen Verwaltungseinheit der Hansestadt liegt.

Die BGV stellt den Bezirksämtern Mittel für die offene Seniorenarbeit in Form einer Rahmenzuweisung zur Verfügung. In dieser Rahmenzuweisung sind auch Sockelbeträge für die fachliche Arbeit und für die Aufwandsentschädigungen der bezirklichen Seniorenvertretungen berücksichtigt. Das Bezirksamt Wandsbek hat in den letzten Jahren eine deutliche Steigerung der Rahmenzuweisung erhalten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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