21-3565.1

Feuerwehreinsätze im häuslichen Bereich II Auskunftsersuchen vom 09.07.2021

Antwort zu Anfragen

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23.09.2021
Sachverhalt

 

In der Antwort zu unser Anfrage 21-2961 erklärt die BIS unter Punkt 3), dass eine händische Auswertung von mehreren tausend Vorgängen in einem angemessenen Zeitrahmen nicht vollzogen werden könne. Ein Argument das vollumfänglich nachzuvollziehen ist.

 

Des Weiteren wird erklärt, dass Brandursache und Brandherd nicht in der PKS erfasst werden.
Die Versicherungsunternehmen in Deutschland müssen ihre Prämien auf zugrundeliegende Daten stützen, daher müssen die Daten auch irgendwo erfasst werden.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 
 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt:          25.08.2021

 

  1. Welche Behörde / Stelle der Verwaltung erfasst bei Bränden die Daten zu Brandursache und Brandherd?

 

BIS:

Bei der Polizei werden Daten im Sinne der Fragestellung im Rahmen der Aufklärung des Sachverhaltes gemäß § 163 Strafprozessordnung bei der ersten Berichtsfertigung durch die für einen Brandort örtlich zuständigen Polizei- / Wasserschutzpolizeikommissariate und im weiteren Verlauf durch das für die Ermittlungen zuständige Fachkommissariat Brandermittlungen im Landeskriminalamt (LKA 45) erhoben. Die Daten sind aber jeweils nur in der entsprechenden Fallakte enthalten und nicht statistisch auswertbar erfasst. Für eine Auswertung müssten daher alle entsprechend in Frage kommenden Fallakten händisch durchgesehen werden.

 

  1. In der Antwort zu Drucksache 21-2961 wird angegeben, dass insgesamt 127 Einsätze zu Wohnungsbränden im Jahr 2020 gefahren wurden. Inwiefern ist die vermeintlich widersprüchliche Antwort der BIS nach „mehreren tausend Vorgängen“ in diesem Zusammenhang zu verstehen? Wie viele Vorgänge werden pro Brand angelegt und warum?

 

BIS:

Die 127 genannten Einsätze sind Einsätze und -berichte der Feuerwehr. Diese eignen sich nicht zur systematischen Auswertung der Brandursache und Brandherd, da die Feuerwehr hierzu regelmäßig keine eigene Aussage trifft. Brandursache und Brandherd werden vielmehr grundsätzlich erst im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen benannt

Zur statistischen Erfassung von Brandstiftungsdelikten gemäß § 306 ff. Strafgesetzbuch bei der Polizei siehe Drs. des Bezirksamtes Hamburg-Wandsbek 21-2961.

Eine gesonderte statistische Erhebung von Wohnungsbränden erfolgt bei der Polizei nicht.

Darüber hinaus lässt sich keine allgemeingültige Aussage zur Anzahl von Vorgängen pro Brandort treffen. Je nach Sachverhalt, kann es zu Untervorgängen oder Vorgangsabtrennungen kommen.

 

 

  1. Eine „ndische Auswertung“ der Vorgänge erscheint im Jahre 2021 als nicht mehr angemessen. Existieren diesbezüglich Digitalisierungsbestrebungen bzw.
    welche technische Ausstattung wäre vonnöten um hierbei Abhilfe zu verschaffen?

 

BIS:

Bei Polizei und Feuerwehr werden Berichte/Vorgänge grundsätzlich digital erfasst und bearbeitet. Allerdings werden die darin enthaltenen Daten grundsätzlich nur für die Aufgaben statistisch auswertbar erfasst, für die gesetzliche oder sonstige Verpflichtungen dies vorsehen oder für die ein entsprechend festgelegtes allgemeines Interesse zum Beispiel für eine jährliche Veröffentlichung besteht. So werden die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik oder auch die Zahlen, die im Jahresbericht der Feuerwehr abgebildet werden wie auch die Daten für die Haushaltsberichterstattung in entsprechend vorstrukturierten Formaten erfasst. Da Polizei und Feuerwehr jedoch eine Vielzahl unterschiedlichster Daten aus unterschiedlichsten Anlässen verarbeiten, ist es nicht möglich, alle Daten für alle denkbaren Erkenntnisinteressen vorstrukturiert zu verarbeiten. Solche Daten müssten dann jeweils händisch ausgewertet werden.

 

 

  1. Welche Daten zu Bränden werden erfasst?

 

BIS:

Die Polizei erhebt alle für die Aufklärung des Sachverhaltes erforderlichen Daten; hierzu gehören insbesondere:

        der Brand-/Tatort

        die Tatzeit

        das Delikt

        beschuldigte Personen

        verantwortliche Personen

        geschädigte Personen

        Zeugen

        die eingesetzten Kräfte (Polizei/Feuerwehr)

        der Sachverhalt.

 

Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

 

 

Die Feuerwehr erhebt:

        Einsatzadresse, Objektklassifizierung (z.B. Gebäude), Einsatzstelle ( z.B. im Gebäude)

        Einsatzklassifizierungen (Kleinbrand A, Fehlalarm durch privaten Rauchmelder, Klein-brand B, Mittelbrand, Böswilliger Alarm, vor Ankunft gelöscht, Fehlalarm durch BMA, blinder Alarm, Großbrand).

        Im Freitext die Maßnahmen der Feuerwehr (Lage beim Eintreffen, Allgemeine Maßnahmen)

        Verbrauchte Betriebsmittel

        Betroffene Personen, Firmen o.ä.

 

 

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