21-3565

Feuerwehreinsätze im häuslichen Bereich II Auskunftsersuchen vom 09.07.2021

Anfrage gem. § 27 BezVG

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Gremium
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19.08.2021
Sachverhalt

 

In der Antwort zu unser Anfrage 21-2961 erklärt die BIS unter Punkt 3), dass eine händische Auswertung von mehreren tausend Vorgängen in einem angemessenen Zeitrahmen nicht vollzogen werden könne. Ein Argument das vollumfänglich nachzuvollziehen ist.

 

Des Weiteren wird erklärt, dass Brandursache und Brandherd nicht in der PKS erfasst werden.
Die Versicherungsunternehmen in Deutschland müssen ihre Prämien auf zugrundeliegende Daten stützen, daher müssen die Daten auch irgendwo erfasst werden.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 
 

 

  1. Welche Behörde / Stelle der Verwaltung erfasst bei Bränden die Daten zu Brandursache und Brandherd?

 

  1. In der Antwort zu Drucksache 21-2961 wird angegeben, dass insgesamt 127 Einsätze zu Wohnungsbränden im Jahr 2020 gefahren wurden. Inwiefern ist die vermeintlich widersprüchliche Antwort der BIS nachmehreren tausend Vorgängen“ in diesem Zusammenhang zu verstehen? Wie viele Vorgänge werden pro Brand angelegt und warum?

 

  1. Eine „ndische Auswertung“ der Vorgänge erscheint im Jahre 2021 als nicht mehr angemessen. Existieren diesbezüglich Digitalisierungsbestrebungen bzw.
    welche technische Ausstattung wäre vonnöten um hierbei Abhilfe zu verschaffen?

 

  1. Welche Daten zu Bränden werden erfasst?

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n