21-8148

Fehlerhafte Schulentwicklung im Bezirk Wandsbek: Zusammenarbeit der Behörde für Schule u. Berufsbildung (BSB) und Schulbau Hamburg (SBH) mit dem Bezirk Wandsbek auf dem Tiefpunkt Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.12.2023
Ö 4.3
Sachverhalt

 

Die Antwort des Senates zum Beschluss der Bezirksversammlung (Drucksache 21-8030) zeigt das der Senat kein Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem Bezirk Wandsbek hat.

Die Bezirksversammlung hatte, aufgrund der sozialräumlichen Analysen, gefordert:

Schul- und Finanzbehörde werden ersucht, Schulbauvorhaben künftig so frühzeitig in den jeweils zuständigen Regionalausschüssen vorzustellen, so dass auch aus den politischen Gremien und den Stadtteilen quartiersbezogene Anforderung an die Vorhaben formuliert, abgewogen und ggf. berücksichtigt werden können.

Die Bezirksversammlung verweist auf ihre Beteiligungsrechte nach § 28 BezVG.

Der Senat antwortete wie folgt:

Die BSB ist als Bedarfsträger und Initiator aller Schulneubauten umfassend in alle Bauvorhaben von SBH involviert. Der Bezirk wird inklusive aller relevanten Fachämter zweimal jährlich in einer größeren Beteiligungs- und Koordinierungsrunde über die geplanten Maßnahmen informiert.

In diesen großen Beteiligungs- und Koordinationsrunden können keine Detailfragen für die einzelnen Schulregionen im Bezirk Wandsbek geklärt werden. Es können nur Bedarfe angemeldet werden. Fachlicher Austausch, insbesondere in Bezug auf die sozialräumlichen Analysen in den einzelnen Schulregionen, ist nicht vorgesehen.

Auch die Beteiligungsrechte der Bezirksversammlung werden von der BSB, der Finanzbehörde und SBH nicht nach Vorgabe des Bezirksverwaltungsgesetz (§ 28) erfüllt.

Dort heißt es u.a.

Vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die Ansiedlung, Schlie-

ßung oder wesentliche Veränderung nachfolgender Einrichtungen ist die örtlich zustän-

dige Bezirksversammlung anzuhören, sofern die Entscheidung für den Bezirk oder einen

wesentlichen Teil des Bezirks von Bedeutung ist: […]  11. Schulen

und weiter:

[…] Der Senat oder die Fachbehörde berücksichtigen bei ihrer Entscheidung die Stellungnahme der Bezirksversammlung. Die anhörende Behörde informiert die Bezirksversammlung nach Abschluss der Planung über das Ergebnis und die Berücksichtigung der Stellungnahme.

 

Die Information durch die anzuhörende Behörde erfolgt bei den Stellungnahmen zu den Schulen und Sportstätten nicht.

Die Bezirksversammlung Wandsbek wurde z.B. zu Stellungnahmen zum Schulentwicklungsplan 2019 (Stellungnahme siehe Drucksache 21-0145) und der Schulorganisationsverordnung 2023/24 (Stellungnahme siehe Drucksache 21-7220) aufgefordert. Die angehörende Behörde hat die Bezirksversammlung bis heute nicht über das Ergebnis und die Berücksichtigung der Stellungnahme informiert.

 

Mit der Pressekonferenz am 13.11.2023, mit den Senatoren der Finanzbehörde, der BSB und einer Vertreterin von SBH, wurde die Presse über vier Schulbauvorhaben in Wandsbek für rund 110 Millionen Euro informiert.

 

Nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz muss vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderung von Schulen und Sportstätten die örtlich zuständige Bezirksversammlung angehört werden,

 

Diese Anhörung der Bezirksversammlung nach § 28 hat nicht stattgefunden und die Bezirksversammlung Wandsbek wurde auch nicht in den Ausschüssen informiert.

 

Eine weitere, bereits in der Öffentlichkeit diskutierte und durch eine Stellungnahme des Senates in Drucksache 22-13384 bekannt gegeben Neubau einer Grundschule auf dem Schulgelände Am Schierenberg im der Schulregion 18 im Stadtteil Rahlstedt.

In der Drucksache 22-13384 wurde u.a. mitgeteilt:

Der Kreiselternrat wurde im Frühjahr 2023 durch die zuständige Schulaufsicht informiert. Die Bezirksversammlung wurde bis heute nicht nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz angehört, noch zu einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Behörde für Schule u. Berufsbildung und die Finanzbehörde werden nochmals ersucht, Schulbauvorhaben künftig so frühzeitig in den jeweils zuständigen Regionalausschüssen vorzustellen, so dass auch aus den politischen Gremien und den Stadtteilen quartiersbezogene Anforderung an die Vorhaben formuliert, abgewogen und ggf. berücksichtigt werden können.

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, aufgrund der gestiegenen Bedarfe an Kitaplätzen, Schulkapazitäten und Sportflächen, gemeinsam mit dem Bezirk Wandsbek die sozialräumlichen Analysen (werden vom Senat von den Bezirken gefordert) bei Neuplanungen, Erweiterungen, Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderung von Schul- und Sozialeinrichtungen zu berücksichtigen und die Bezirksversammlungen stärker in die Planungen einzubinden.

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, die Bezirksversammlung über das Ergebnis und die Berücksichtigung der Stellungnahmen Drucksache 21-0145 und Drucksache 21-7220 zu informieren.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksversammlung über die geplanten Maßnahmen zu informieren, die der Bezirk auf den zweimal jährlich stattfindenden, größeren Beteiligungs- und Koordinierungsrunde mit allen Bezirken inklusive aller relevanten Fachämter, erhält.

 

  1. Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten zu prüfen, ob die Informationen aus den zweimal jährlich stattfindenden, größeren Beteiligungs- und Koordinierungsrunde mit allen Bezirken inklusive aller relevanten Fachämter ausreichen, um auf die aktuellen Herausforderungen, insbesondere bei den sich ständig veränderten sozialräumlichen Bedingungen im Bezirk rechtzeitig und angemessen zu reagieren.

 

  1. Die Behörde für Schule und Berufsbildung möge für die Planungen einer neuen Grundschule in Rahlstedt, die Grundlagen (Zahlen zum Zuwachs an zukünftigen Schulkindern in Meiendorf mit differenzierten Angaben der Wohnorte) für den angekündigten Standort (Drs. 22/13384) auf dem Schulgrundstück des Gymnasiums Meiendorf dem zuständigen Ausschuss für Soziales der Bezirksversammlung Wandsbek mitteilen. Hier möge die Fachbehörde, trotz noch nicht abgeschlossener Planungen, den Erhalt des Sportplatzes (einziger multifunktionaler Sportplatz mit Rundlaufbahn in Meiendorf) bei offenbar gleichzeitiger Flächennutzung (südliche Flächennutzung) skizzieren.

 

  1. Des Weiteren mögen dem Ausschuss für Soziales die alternativen Planungen im Raum Rahlstedt für eine neu zu gründende Grundschule genannt werden (erhebliches Flächenpotential an der Grundschule Wildschwanbrook in Meiendorf vorhanden).

 

  1. Der Bezirksversammlung ist von den Ergebnissen zu berichten.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n