Fehlerhafte Schulentwicklung im Bezirk Wandsbek: Zusammenarbeit der Behörde für Schule u. Berufsbildung (BSB) und Schulbau Hamburg (SBH) mit dem Bezirk Wandsbek auf dem Tiefpunkt Debattenantrag der CDU-Fraktion
Die Antwort des Senates zum Beschluss der Bezirksversammlung (Drucksache 21-8030) zeigt das der Senat kein Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem Bezirk Wandsbek hat.
Die Bezirksversammlung hatte, aufgrund der sozialräumlichen Analysen, gefordert:
Die Bezirksversammlung verweist auf ihre Beteiligungsrechte nach § 28 BezVG.
Der Senat antwortete wie folgt:
Die BSB ist als Bedarfsträger und Initiator aller Schulneubauten umfassend in alle Bauvorhaben von SBH involviert. Der Bezirk wird inklusive aller relevanten Fachämter zweimal jährlich in einer größeren Beteiligungs- und Koordinierungsrunde über die geplanten Maßnahmen informiert.
In diesen großen Beteiligungs- und Koordinationsrunden können keine Detailfragen für die einzelnen Schulregionen im Bezirk Wandsbek geklärt werden. Es können nur Bedarfe angemeldet werden. Fachlicher Austausch, insbesondere in Bezug auf die sozialräumlichen Analysen in den einzelnen Schulregionen, ist nicht vorgesehen.
Auch die Beteiligungsrechte der Bezirksversammlung werden von der BSB, der Finanzbehörde und SBH nicht nach Vorgabe des Bezirksverwaltungsgesetz (§ 28) erfüllt.
Dort heißt es u.a.
Vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die Ansiedlung, Schlie-
ßung oder wesentliche Veränderung nachfolgender Einrichtungen ist die örtlich zustän-
dige Bezirksversammlung anzuhören, sofern die Entscheidung für den Bezirk oder einen
wesentlichen Teil des Bezirks von Bedeutung ist: […] 11. Schulen
und weiter:
[…] Der Senat oder die Fachbehörde berücksichtigen bei ihrer Entscheidung die Stellungnahme der Bezirksversammlung. Die anhörende Behörde informiert die Bezirksversammlung nach Abschluss der Planung über das Ergebnis und die Berücksichtigung der Stellungnahme.
Die Information durch die anzuhörende Behörde erfolgt bei den Stellungnahmen zu den Schulen und Sportstätten nicht.
Die Bezirksversammlung Wandsbek wurde z.B. zu Stellungnahmen zum Schulentwicklungsplan 2019 (Stellungnahme siehe Drucksache 21-0145) und der Schulorganisationsverordnung 2023/24 (Stellungnahme siehe Drucksache 21-7220) aufgefordert. Die angehörende Behörde hat die Bezirksversammlung bis heute nicht über das Ergebnis und die Berücksichtigung der Stellungnahme informiert.
Mit der Pressekonferenz am 13.11.2023, mit den Senatoren der Finanzbehörde, der BSB und einer Vertreterin von SBH, wurde die Presse über vier Schulbauvorhaben in Wandsbek für rund 110 Millionen Euro informiert.
Nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz muss vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderung von Schulen und Sportstätten die örtlich zuständige Bezirksversammlung angehört werden,
Diese Anhörung der Bezirksversammlung nach § 28 hat nicht stattgefunden und die Bezirksversammlung Wandsbek wurde auch nicht in den Ausschüssen informiert.
Eine weitere, bereits in der Öffentlichkeit diskutierte und durch eine Stellungnahme des Senates in Drucksache 22-13384 bekannt gegeben Neubau einer Grundschule auf dem Schulgelände Am Schierenberg im der Schulregion 18 im Stadtteil Rahlstedt.
In der Drucksache 22-13384 wurde u.a. mitgeteilt:
Der Kreiselternrat wurde im Frühjahr 2023 durch die zuständige Schulaufsicht informiert. Die Bezirksversammlung wurde bis heute nicht nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz angehört, noch zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n