21-2032

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Anfrage gem. § 27 BezVG

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01.10.2020
Sachverhalt

 

Aus der Presse ist immer wieder zu entnehmen, dass bei Großkontrollen, sei es bei PKW- oder bei Fahrradkontrollen, bei gewalttätigen Demonstrationen oder Ausschreitungen in Zügen, Fälle des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis oder Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt werden.

 

Das beste Beispiel dafür sind die Ausschreitungen im Zusammenhang mit der Kurden-Demonstration von 10. und 11. September 2020.

 

Wir fragen uns daher, wenn solche Kontrollen eine dermaßen hohe Quote an Ordnungswidrigkeiten und Gesetzesverstößen offenbaren, sollte der Staat dann nicht mehr Kontrollen durchführen?

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie sieht die Kenntnislage der Polizei in Wandsbek zu dem Fall der Wirksamkeit von Großkontrollen aus?

 

  1. Gibt es Empfehlungen oder Anweisungen der Polizeibehörde Hamburg an die Wandsbeker Polizeidienststellen bezüglich Großkontrollen? Wenn ja, welche?

 

  1. Gab es in den vergangenen 10 Jahren Großkontrollen in Wandsbek? Wenn ja, wie viele Verstöße welcher Art wurden dabei festgestellt und wie viele und welche Verfahren wurden eingeleitet? Wie hoch ist der Anteil an inzwischen eingestellten Verfahren?

 

  1. Wie viele und welche o.g. Verstöße wurden bei Individualkontrollen in den letzten 10 Jahren festgestellt? Wie viele und welche Verfahren wurden darauf aufbauend eingeleitet und welchen Anteil haben die zwischenzeitlich eingestellten Verfahren?

 

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