22-1969

Fahrradstreifen Tilsiter Straße (bzgl. Drs. 22-1252) Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.06.2025 (Drs. 22-1696)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.9

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme zu der Eingabe gebeten.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Eine Nachrüstung von Schutzelementen in Fahrtrichtung ist nicht möglich, da aufgrund der Einbahnstraße keine ausreichende Restfahrbahn verbleiben würde. Auf Einrichtungsfahrbahnen, welche länger als 80 m sind, muss eine Gesamtfahrbahnbreite von 5,5 m zur Verfügung stehen, um beispielsweise Rettungsfahrzeuge passieren lassen zu können.

Durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung ist innerorts ein Sicherheitsabstand von 1,5 m einzuhalten. Dies ist in dem hier gemeinten Abschnitt der Tilsiter Straße im Normalfall möglich. Ein Radfahrer beansprucht im Schnitt ein Lichtraumprofil von 0,80 m, ein LKW von 2,55 m. Bei einer Gesamtbreite der Fahrbahn ohne Gegenverkehr von 5,5 m verbleiben 2,15 m möglicher Sicherheitsabstand. Kann dieser, z.B. bei Lastenrändern, nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden. Der Sicherheitsabstand gilt nur für Überholvorgänge, nicht aber für Begegnungen im Gegenverkehr.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
18.09.2025
Ö 14.9
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Tilsiter Str.

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