21-3355

Fahrgastunterstand für die Bushaltstelle Luetkensallee in Richtung Berliner Tor Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.04.2021 (Drs. 21-2940.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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11.08.2021
17.06.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen für einen Fahrgastunterstand an der Bushaltestelle Luetkensallee (Richtung Berliner Tor) gegeben sind.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass ein Fahrgastunterstand an der Bushaltestelle Luetkensallee (Richtung Berliner Tor) eingerichtet wird, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden.
  3. Sollten die Vorrausetzungen am jetzigen Standort nicht möglich sein zu prüfen ob es einen möglichen alternative Standort gibt.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) sowie der Wall GmbH wie folgt Stellung:

 

Die erwähnte Haltestelle befindet sich seit Jahren an einer verlegten Position und ist nicht barrierefrei ausgebaut. Die Situation an der aktuellen Haltestelle erlaubt damit keinen Aufbau eines Fahrgastunterstands (FGU).

 

Die ursprüngliche Lage der Haltestelle war bis zu einer Hochbaumaßnahme vor 2015 an der Gustav-Adolf-Straße vor Haus Nr. 51- 53. An dieser Stelle wäre deutlich mehr Platz für die Haltestelle mit FGU vorhanden. Der vormals angedachte barrierefreie Ausbau hat allerdings bisher nicht stattgefunden.

 

Der frühere Haltestandort bietet eine gesicherte Querung für den Fußverkehr und weist auch ausreichend Platz für die Errichtung eines FGU auf. Für die tatsächliche Errichtung kommt es aber neben den räumlichen oberirdischen Platzverhältnissen auch darauf an, dass ein Einbringen der FGU-Fundamente möglich ist.

 

Insgesamt wird eine Rückverlegung der Haltestelle an den früheren Standort deshalb begrüßt. Der dafür notwendige barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle obliegt dem Bezirk Wandsbek als zuständigem Straßenbaulastträger. Sofern die HOCHBAHN das Signal über eine Rückverlegung bekommt, können ein FGU für die Haltestelle mit eingeplant werden und zu gegebener Zeit die weiteren Planungen und Prüfungen für einen Aufbau zusammen mit der Wall GmbH angegangen werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Keine Anlage/n