21-6535

Fahrgastunterstand an der Haltestelle Doberaner Weg der Metrobuslinie 16 Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.12.2022 (Drs. 21-6233.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.03.2023
02.03.2023
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Fachbehörde wird gebeten an der Bushaltesstelle Doberaner Weg der Metrobuslinie 16 auf der Fläche der derzeit am Kopfende der Haltestelle befindlichen Längsparkstände einen mobilen Fahrgastunterstand, wie sie oft an Ersatzhaltestellen aufgestellt werden, zu errichten, unter Inanspruchnahme eines Längsparkstandes, wodurch kein erhöhter Parkdruck entstehen würde, da die in unmittelbarer Nähe befindlichen Parkhäuser über ausreichend freie Stellplätze verfügen.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wie folgt Stellung:

 

Der Wunsch nach einem Fahrgastunterstand (FGU) an der benannten Haltestelle ist sachlich nachvollziehbar. Die Möglichkeiten wurden bereits geprüft: Wie in der Bezugsdrucksache 21-5422 dargestellt, lässt sich im eigentlichen Wartebereich der Haltestelle (zwischen den Bäumen sowie vor dem Wohngebäude) derzeit kein FGU (weder fest noch mobil) installieren.

 

Mobile FGU werden vorzugsweise an Haltestellen des umgeleiteten Buslinienverkehrs und des Schienenersatzverkehrs eingesetzt. Damit einher geht grundsätzlich, dass der zeitliche Einsatz von mobilen FGU an einem Standort begrenzt sein soll. Mobile FGU sind folglich nicht als Dauerlösung gedacht. Für den langfristigen Verbleib ist darum regelhaft ein fester FGU mit Fundament vorzusehen.

Hinzu kommt, dass derzeit alle vorhandenen mobilen Fahrgastunterstände an anderen Standorten gebunden sind.

 

Insoweit verbleibt als einzige Möglichkeit für die dauerhafte Bereitstellung eines FGU am gewünschten Standort eine bauliche Maßnahme durch das Bezirksamt Wandsbek, in deren Zuge die notwendigen Platzverhältnisse im Haltestellenbereich geschaffen werden. Denkbar wäre der Ausbau zu einer sogenannten Kap-Haltestelle.

Voraussetzung ist neben ausreichenden Platzverhältnissen jedoch auch, dass die Verkehrssicherheit insgesamt gewährleistet ist und sich die Fundamente für den FGU auch tatsächlich in den Untergrund einbringen lassen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n