Ev.-Luth. Kirchengemeinde Alt-Rahlstedt: Antrag auf Erhöhung der Honorarkosten und Sachkosten (Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche) für den Jugendclub Teekeller
Letzte Beratung: 24.05.2023 Jugendhilfeausschuss Ö 7.3
Der JHA hat sich zuletzt am 21.09.2022 mit dem Antrag befasst und hinsichtlich der Erhöhung der Honorar- und Sachmittel für 2023 beschlossen den Antrag in den Unterausschuss AG Planung und Haushalt zu überweisen (s.a. Drs. 21-5716). Dort wurde über den Antrag am 18.04.23 ohne Ergebnis beraten und entschieden den Antrag erneut in den JHA am 26.04.23 zu überweisen. Die Verwaltung wurde gebeten zwischenzeitlich zu prüfen, ob die Kirchengemeinde Alt-Rahlstedt beim ASD einen Antrag auf Flexible Mittel stellen könne.
Die Kirchengemeinde begründet die benötigten Honorar- und Sachkosten mit dem von den Jugendlichen gewünschten erweiterten Öffnungszeiten, den hohen Besucher:innenzahlen (ca. 70 am Tag), sowie einer für den Mädchentag erforderlichen weiblichen Honorarkraft.
Eine Antragstellung auf Flexible Mittel oder Stadtteilmittel hätte nach Auskunft des Fachamts Jugend- und Familienhilfe keine Aussicht auf Erfolg, da die Antragssumme zu hoch sei und folglich keine weiteren Projekte mehr gefördert werden könnten. Zudem handele es sich hier um eine strukturelle Aufstockung der Betriebsmittel einer OKJA Einrichtung und um kein zusätzliches befristetes Angebot.
Die Höhe der bewilligten Honorar- und Sachkosten für den Betrieb des Teekellers stellen sich für 2023 bisher wie folgt dar:
Es wurden keine Honorarmittel bewilligt. Sachkosten wurden in Höhe von insgesamt 18.954,00 EUR bewilligt, darin enthalten sind 3.753,00 EUR für Sonstige Sachkosten (Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche). Die Sachkosten wurden aufgrund höherer Eigenmittel im Vergleich zum Vorjahr um 240,00 EUR erhöht. Die Honorar- und Sachkosten sind grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig.
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich zwei mögliche Varianten die Zuwendung für 2023 anzupassen:
1. Variante A:
Die Zuwendungssumme bleibt in der Gesamtsumme von bisher 80.966,00 EUR bestehen. Der Kirchengemeinde werden, wie zuletzt in 2021 beantragt, 3.000,00 EUR an Honorarkosten bewilligt. Die Sachkosten werden gleichzeitig um 3.000,00 EUR reduziert, ein Änderungsbescheid mit neuer Finanzübersicht wird erstellt. Eine unterjährige, prozentuale Erhöhung der Honorar- und Sachkosten käme ggf. noch hinzu.
2. Variante B:
Der Kirchengemeinde Alt-Rahlstedt werden die für 2023 beantragten Honorarmittel in Höhe von 7.200,00 EUR bewilligt, sowie zusätzliche Sachkosten für Aufwandsentschädigungen in Höhe von 1.847,00 EUR. Die Zuwendung würde sich somit auf 90.013,00 EUR erhöhen. Eine unterjährige, prozentuale Erhöhung der Honorar- und Sachkosten käme ggf. noch hinzu.
Es stehen ausreichende konsumtive Mittel in der Rahmenzuweisung KJ zur Verfügung.
Der JHA wird um Beschlussfassung gebeten.
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