21-6534

Erweiterung des Wohnungsbestands der SAGA durch einen möglichen Zukauf von Wohnungen der Vonovia SE Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.12.2022 (Drs. 21-6320)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 28.03.2023 Planungsausschuss Ö 6.4

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, zu prüfen,

  1. ob Wohnungen der Vonovia SE im Bezirk Wandsbek bereits zum Verkauf stehen oder ob die Vonovia beabsichtigt, Wohnungsbestände im Bezirk zu veräußern,
  2. ob zum Verkauf stehende Wohnungsbestände der Vonovia im Bezirk Wandsbek von der SAGA erworben werden können und
  3. Zum Verkauf stehende Wohnungsbestände der Vonovia im Bezirk Wandsbek, die in Vorkaufsrechtsgebieten liegen, auch über das Instrument des Vorkaufsrechts durch den Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) erworben werden können.

 

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor.

 

Zu 2:

Mit Blick auf die aktuelle Marktlage prüft die SAGA immer wieder Kaufangebote von Bestandsimmobilien und Grundstücken, die im Rahmen eines standardisierten Due-Diligence-Verfahrens bewertet werden. Grundsätzlich nimmt die SAGA zu laufenden Due-Diligence-Verfahren unter dem Gesichtspunkt der Geheimhaltung nicht Stellung.

 

Zu 3:

Für die Prüfung der gesetzlichen Vorkaufsrechte im Einzelfall und in Abstimmung mit der jeweiligen Fachpolitik (z. B. Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Bezirksämter) ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen zuständig. Lage und Merkmale eines Grundstücks bestimmen darüber, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht überhaupt besteht. Ist das der Fall, ist rechtlich und fachlich zu entscheiden, ob das Vorkaufsrecht rechtssicher wahrgenommen werden kann und soll. Dieses Prüfverfahren der Stadt greift für alle wirksam geschlossenen Kaufverträge über Hamburger Grundstücke. Auch eventuelle Grundstücksverkäufe der Vonovia SE unterliegen den gleichen vorgeschilderten gesetzlichen Regularien. Die Entscheidungen zum Vorkaufsrecht wären auch in diesen Fällen grundstücksbezogen und unter Beteiligung der dafür zuständigen Verwaltungseinheiten und Gremien zu treffen.

Darüber hinaus können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu einzelnen Rechtsgeschäften Dritter oder zu konkreten Angeboten erteilt werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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