Erweiterung der 30 Km/h - Zone ab der Kreuzung Halenreihe/Buckhorn Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.11.2021 (Drs. 21-4127.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die oberste Straßenverkehrsbehörde wird gebeten zu prüfen, vor Ort zu betrachten und dabei die ablehnende Prüfung aus dem Jahr 2012 zu überdenken, da zwischenzeitlich der gesamte Kreuzungsbereich erneuert wurde, ob statt der drei Schilder „30er Zone“ in den Straßen Buckhorn, Vörn Barkholt und Gussau ein vorgezogenes Schild an der Kreuzung Halenreie / Buckhorn installiert werden kann. So werden die 30er-Zonen zusammengeführt und die Geschwindigkeit der Pkw im gefährlichen Kreuzungsbereich reduziert.
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt wie folgt Stellung:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) entscheidet unter verkehrspolitisch konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächenhaften Verkehrsplanung über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Hamburg nach Maßgabe bezirklicher Vorschläge. Die Umsetzung der positiv bewerteten Vorschläge gehört zu den regulären Aufgaben der Bezirksämter.
VD 51 weist darauf hin, dass Tempo 30-Zonen nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) nur dort in Betracht kommen, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. 2012 wurde dem Durchgangsverkehr des in Rede stehenden Abschnitts eine große Bedeutung beigemessen. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) 35 haben sich die Verkehre seitdem nicht geändert.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n