Errichtung, Betrieb und Qualitätskontrollen von Testzentren im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 20.05.2021
Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.2
Um eine wirksame Teststrategie während der Pandemie sicherzustellen, brauchst es eine gute, erreichbare Infrastruktur von Testzentren.
In den letzten Monaten entstehen fast täglich neue Testzentren in der ganzen Stadt.
Zuständig für die Betriebserlaubnis, insofern auch für die Qualität der erbrachten vereinbarten Leistung, ist die Gesundheitsbehörde.
Um die Teststrategie als Maßnahme im Hamburger und bezirklichen Pandemiemanagement anbieten zu können, ist eine genaue Planung notwendig, wo und wie viele Testzentren benötigt werden und wie der Betrieb des Testzentrums auf seine qualitative Durchführung durch die Verwaltung kontrolliert wird. Laut der Hamburger Sozialbehörde (NDR-Beitrag vom 17.2.2021) hat das Land Hamburg dabei auf die Unterstützung privater Anbieter zurückgegriffen, da das Land selbst nicht die Installation einer ausreichenden Anzahl an Testzentren habe leisten können. Wie im gleichen NDR-Beitrag vermittelt wurde, wurden allerdings 13 der bislang rund 300 genehmigten Testzentren bereits die Betriebserlaubnis wieder entzogen. Die Auflagen seien niedrig, die Aufgabe nicht in hohem Maße anspruchsvoll, das sorgsame Vorgehen sei in kurzer Zeit vermittelbar, so die Sozialbehörde. Der Entzug der Betriebserlaubnis sei aus verschiedenen Gründen erfolgt, unter anderem aus Gründen nicht sachgerechter Übermittlung von positiven Testergebnissen und nicht infektionsschutzgerechter Entsorgung der Testmaterialien.
Vor diesem Hintergrund und der erheblichen Bedeutung der sogenannten Schnelltests für die weiteren Stufen des Pandemiemanagements auch mit Auswirkungen auf unseren Bezirk Wandsbek fragen wir die Bezirksverwaltung:
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