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Errichtung, Betrieb und Qualitätskontrollen von Testzentren im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 20.05.2021

Anfrage gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.2

Sachverhalt

 

Um eine wirksame Teststrategie während der Pandemie sicherzustellen, brauchst es eine gute, erreichbare Infrastruktur von Testzentren.

In den letzten Monaten entstehen fast täglich neue Testzentren in der ganzen Stadt.
Zuständig für die Betriebserlaubnis, insofern auch für die Qualität der erbrachten vereinbarten Leistung, ist die Gesundheitsbehörde.

Um die Teststrategie als Maßnahme im Hamburger und bezirklichen Pandemiemanagement anbieten zu können, ist eine genaue Planung notwendig, wo und wie viele Testzentren benötigt werden und wie der Betrieb des Testzentrums auf seine qualitative Durchführung durch die Verwaltung kontrolliert wird. Laut der Hamburger Sozialbehörde (NDR-Beitrag vom 17.2.2021) hat das Land Hamburg dabei auf die Unterstützung privater Anbieter zurückgegriffen, da das Land selbst nicht die Installation einer ausreichenden Anzahl an Testzentren habe leisten können. Wie im gleichen NDR-Beitrag vermittelt wurde, wurden allerdings 13 der bislang rund 300 genehmigten Testzentren bereits die Betriebserlaubnis wieder entzogen. Die Auflagen seien niedrig, die Aufgabe nicht in hohem Maße anspruchsvoll, das sorgsame Vorgehen sei in kurzer Zeit vermittelbar, so die Sozialbehörde. Der Entzug der Betriebserlaubnis sei aus verschiedenen Gründen erfolgt, unter anderem aus Gründen nicht sachgerechter Übermittlung von positiven Testergebnissen und nicht infektionsschutzgerechter Entsorgung der Testmaterialien.

Vor diesem Hintergrund und der erheblichen Bedeutung der sogenannten Schnelltests für die weiteren Stufen des Pandemiemanagements auch mit Auswirkungen auf unseren Bezirk Wandsbek fragen wir die Bezirksverwaltung:

 

  1. Wie hoch ist die Anzahl der Testzentren im Bezirk Wandsbek, Stichtag: 15. Mai 2021?
  2. Wie hoch war zum gleichen Stichtag die Anzahl der Anträge auf „Erbringung der Leistungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Coronavirus-Testverordnung TestV“r Eröffnung solcherart Testzentren im Bereich des Bezirks Wandsbek, wie viele davon wurden genehmigt und wie viele Anträge wurden abschlägig beschieden?
  3. Wer genehmigt die für den Bezirk Wandsbek eingereichten Anträge unter Punkt 2?
  4. Wie werden die Voraussetzungen für die Leistungserbringen gemäß Punkt 2 vor Erteilung der Erlaubnis geprüft?
  5. Wie, wie oft und durch wen erfolgen während des Betriebs eines Testzentrums Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der qualitativen Durchführung der Tests?
  6. Wie, wie oft und durch wen erfolgen während des Betriebs eines Testzentrums Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der Übermittlung positiver Testergebnisse an das Gesundheitsamt?
  7.  Wie, wie oft und durch wen erfolgen während des Betriebs eines Testzentrums Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der infektionsschutzgerechten Entsorgung der Testmaterialien?
  8. Wie sieht die Entschädigung bzw. Vergütung der Leistungen gemäß Punkt 2 in den Testzentren im Einzelnen aus?
  1. Zu welchen Kosten wird die Beschaffung der Test-Kits / Kosten pro Kit finanziell ausgeglichen?
  2. Wie hoch ist die Erstattung der Kosten pro Testverfahren selbst, ohne Sachkosten?
  3.  Wie hoch belaufen sich Erstattungskosten für weitere Maßnahmen in den Testzentren gemäß Punkt 2?
  4. Wann und über welchen Weg erhalten die Betreiber ihre Vergütung?
  5. In welcher Weise und zu welchen Umsatzsteuersätzen erfolgt die steuerliche Veranlagung der Testzentren?

 

  1. Wer entscheidet über die Standorte der Testzentren?
  1. Gibt es Berechnungen oder statistische Auswertungen z.B. auf Grund der Bevölkerungsdichte, die als Grundlage für die Vergabe von Standorten dienen?
  2. Wenn ja welche?
  3.  Wenn nein, warum nicht?

 

 

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