Erneut Brand in der alten Lackfabrik Rahlstedt - Gefahrenlage für Anwohnende klären Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt zur Kenntnis
Letzte Beratung: 16.09.2025 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 9.2
- Der Regionalausschuss Rahlstedt hat in seiner Sitzung am 10.09.2025 über den Antrag der CDU-Fraktion (s. Drs. 22-2117) beraten und ihn in der vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen.
- Zusätzlich überweist der Regionalausschuss Rahlstedt den Beschluss (Drs. 22-2117.1) zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
Am frühen Morgen des 27. August 2025 kam es erneut zu einem Großbrand auf dem Gelände der alten, leerstehenden Lackfabrik zwischen Altrahlstedter Kamp und Wandseredder. Laut einem Sprecher der Feuerwehr brannten Dach und Obergeschoss auf einer Fläche von etwa 10 × 30 Metern. Löschen war zunächst nur von außen möglich, da der Verdacht auf asbesthaltige Eternitplatten im Dach bestand. Über mögliche durch den Brand verursachte Schadstoffbelastungen lagen zum Zeitpunkt des Einsatzes noch keine Erkenntnisse vor.[1]
Das Gelände des ehemaligen Betriebs der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. gilt allerdings seit Jahren als erheblich schadstoffbelastet und wird im Altlastenhinweiskataster geführt (siehe Drucksache 19/5106). Medienberichte und lokale Untersuchungen weisen auf eine Belastung des Bodens mit Schwermetallen, aromatischen und Mineralöl-Kohlenwasserstoffen (insbesondere Benzol) hin, teils mit krebserregendem Potenzial.[2],[3],[4]
In Medienberichten wird immer wieder auf die Sorgen und Ängste der Anwohnenden hingewiesen: So berichtet das Hamburger Abendblatt unter dem Titel „Vergifteter Boden in Wandsbek – Anwohner sind entsetzt“ über die mangelhafte Sicherung und die unklare Zukunft des Areals.[5] Weiterhin siehe hierzu u.a. die Drucksachen 20-8975, 20-8592, 20-3650.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die zuständigen Fachbehörden und das Bezirksamt Wandsbek werden gebeten zu prüfen:
Das Ergebnis der Prüfung möge dem Regionalausschuss zeitnah mitgeteilt werden.
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.