Erneut Brand in der alten Lackfabrik Rahlstedt - Gefahrenlage für Anwohnende klären Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.09.2025 (Drs. 22-2117.1)
Letzte Beratung: 11.12.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.23
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Fachbehörden und das Bezirksamt Wandsbek werden gebeten zu prüfen:
Das Ergebnis der Prüfung möge dem Regionalausschuss zeitnah mitgeteilt werden.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die bauliche Anlage ist nicht mehr standsicher. Es besteht die Möglichkeit eines teilweisen oder vollständigen Einsturzes. Untersuchte Proben ergaben, dass bei dem Brand asbesthalti-ge Materialien beschädigt wurden.
Der Eigentümer wurde deshalb aufgefordert, die Brandruine sofort zu beseitigen sowie eine Schadstoffbewertung im Sinne der Gefahrstoffverordnung vor Abbruch der Brandruine durch-zuführen (§ 6 Abs. 3 Bauvorlagenverordnung).
Für die Frage nach einer möglichen Gefährdung durch Altlasten liegt die Zuständigkeit bei der BUKEA.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport:
Zu 1:
Bei dem erfragten Sachverhalt handelt es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren. Die polizeilichen Ermittlungen hierzu sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Um einen Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, wird von weiteren Angaben abgesehen. Darüber hinaus wird auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Hamburg verwiesen.
Im Übrigen siehe Bürgerschaftsdrucksache 23/1313.
Zu 2:
Die Polizei trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf Grundlage aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der gebotenen Prioritätensetzungen alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Darüber hinaus liegt die Beantwortung der Frage in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek.
Im Übrigen wird auf die Bürgerschaftsdrucksache 23/1313 verwiesen.
Zu 3:
In der Vergangenheit kam es aufgrund des unbefugten Betretens des Geländes vereinzelt zu Polizeieinsätzen. In wenigen dieser Fälle wurden Personen angetroffen. In der Konsequenz wurden diese anschließend des Geländes verwiesen. Hinweise auf eine längerfristige Nutzung des Geländes als Übernachtungsmöglichkeit durch wohnungslose Personen liegen der Polizei nicht vor.
Zu 4:
Die Einsatzstelle wurde im Einsatzverlauf mit dem Umweltdienst der Feuerwehr begangen, um Gefahren für die Umgebung abschätzen zu können. Die Analyse von kleineren und größeren Splittern der Dacheindeckung, die überwiegend auf dem Wanderweg sowie im nahen Umfeld des Objekts lagen, durch die Feuerwehr ergab, dass es sich hierbei um asbesthaltiges Material handelte. Darüber hinaus konnten nach Bewertung der Feuerwehr keine über die erwartbaren Brandfolgeprodukte hinausgehenden Gefahren für die Umwelt festgestellt werden.
Die BUKEA wurde über das Ergebnis informiert.
Im Übrigen siehe Bürgerschaftsdrucksache 23/1313.
Zu 5:
Siehe Bürgerschaftsdrucksache 23/1313.
Darüber hinaus wird auf die Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek verwiesen.
Zu 7:
Siehe Antwort zu Frage 4.
Im Übrigen siehe Bürgerschaftsdrucksache 23/1313.
Darüber hinaus wird auf die Zuständigkeiten des Bezirksamtes Wandsbek sowie der BUKEA verwiesen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss zu den Punkten 4, 6 und 7 wie folgt Stellung:
Zu 4:
Die BUKEA geht nicht davon aus.
Zu 6:
Die BUKEA kann nicht ausschließen, dass es Freisetzungen insbesondere am direkten Brandort gab.
Zu 7:
Die BUKEA wird weiter das Ziel verfolgen, dass das Gelände hinsichtlich der Schadstoffsituation erkundet und wo es notwendig ist, saniert wird.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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