Erhöhung der Sicherheit auf dem Schulweg "Im Ellernbusch" zur Schule Duvenstedter Markt Beschlussvorlage des Regionalausschusses Walddörfer
- Der Regionalausschuss Walddörfer hat in seiner Sitzung am 02.06.2022 über den interraktionellen Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen (Drs. 21-5276) beraten und ihn letztlich einstimmig beschlossen.
- In diesem Zusammenhang wurde das Fachamt MR auch gebeten, dass PK 35 und Fraktionsvertreter:innen der Walddörfer zu einem gemeinsamen Ortstermin – möglichst um 8:00 Uhr – einzuladen.
Die allgemeine Verkehrssituation in HH-Duvenstedt insbesondere in den Straßenzügen Poppenbütteler Chaussee, Lohe, Duvenstedter Damm hat wegen der starken Verkehrsauslastung und der sehr engen Nebenanlagen (Fußgänger/Fahrradfahrer frei) ein hohes Gefährdungspotenzial für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmenden. Wir sehen dringenden Veränderungsbedarf.
In einem ersten Schritt beschränken wir uns auf die unmittelbare Zuwegung „Im Ellernbusch“ zur Grundschule Duvenstedter Markt und zu den Kindergärten Kita Himmelblau und Max-Kramp-Haus e.V.
Stand:
Die Straße „Im Ellernbusch“ verbindet den Duvenstedter Damm und die Poppenbütteler Chaussee in HH-Duvenstedt. Vom Ellernbusch zweigt die Straße „Duvenstedter Markt“ zur Grundschule Duvenstedter Markt und zu den Kindergärten ab. Die Straße „Im Ellernbusch“ ist komplett Tempo 30 km/h-Zone.
Auf dem Weg zur Grundschule und zu den Kindergärten sind viele Kinder - teilweise begleitet von ihren Eltern - mit dem Fahrrad und zu Fuß unterwegs. Gleichzeitig sind auch viele Eltern unterwegs, die ihre Kinder mit dem Auto zu den Einrichtungen bringen. Zusätzlich wird der Ellernbusch von der Poppenbütteler Chaussee kommend gerne als Abkürzung benutzt, um den Kreisel im Duvenstedter Ortskern zu umgehen.
Diese Strecke ist auch der einzige Zufahrtsweg in und aus der Siedlung Op’n Idenkamp.
Die Sicherheit der Kinder ist durch den gleichzeitig stattfindenden hohen Autoverkehr stark gefährdet.
Problematik:
● An der Einmündung der Straße Duvenstedter Markt in den Ellernbusch ist die Verkehrslage für die Kinder oft unübersichtlich. Zusätzlich zu den fahrenden Autos ist die Sicht eingeschränkt durch parkende Autos.
● Der Ellernbusch hat - vom Duvenstedter Damm aus gesehen - rechts keinen durchgehenden Fußweg. In weiten Teilen befindet sich nur ein Sandweg ohne Bordsteinkante, der teilweise extrem schmal ist. Verschärft wird die Situation durch parkende Autos insbesondere vor dem Bäcker Schacht, Im Ellernbusch 18. Darüber hinaus stehen an manchen Tagen Mülltonnen am Straßenrand, die den Raum zusätzlich verengen und die Sicht der Kinder behindern sowie die Sicht der Autofahrer auf die Kinder beeinträchtigen.
● Das führt dazu, dass die Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, die Straße überqueren müssen, um den Fußweg auf der linken Seite zu benutzen. Wenn sich viele Fußgänger und Radfahrer diesen ebenfalls schmalen Fußweg teilen müssen, entstehen immer wieder kippelige und riskante Situationen.
● Es gibt keine gute Stelle, an der sich der Ellernbusch überqueren lässt, wenn man die Straßenseite wechseln will oder vom „Schneckenweg“ (von der Feuerwehr an der Poppenbütteler Chaussee) kommt bzw. hineinfahren will.
● Den Ellernbusch aus Richtung Poppenbütteler Chaussee benutzen viele Rad fahrende Kinder aus den Siedlungen Himmelsmoor und Kakenhaner Weg. Die Entfernung der Siedlungsgebiete ist so groß, dass die Kinder i.d.R. mit den Autos gebracht werden oder eigenständig mit dem Fahrrad fahren müssen. Nach der Überquerung der Fußgängerampel Poppenbütteler Chaussee nutzen die Kinder die Fußwege auf beiden Seiten. Bleiben sie auf der Straßenseite der Fußgängerampel müssen sie zunächst die Zufahrt des Buswendeplatzes und die Zuwegung zum Recyclingplatz überqueren, weiter gegen die Fahrtrichtung nach ca. 250 m den Ellernbusch ungesichert überqueren, um in die Straße Duvenstedter Markt zu gelangen. Möchten die Kinder nach dem Überqueren der Poppenbüttler Chaussee in Fahrtrichtung den Fußweg nutzen, müssten sie im Kreuzungsbereich Ellernbusch/Poppenbütteler Chaussee den Ellernbusch in Richtung Lidl ungesichert überqueren. Der Straßeneinmündungsbereich ist vor dem Hintergrund des Verkehrsaufkommens insbesondere am Morgen unübersichtlich und für Kinder gefährlich. Ferner müssen sie auf dieser Straßenseite den Ein- und Ausfahrtbereich des Lidl-Parkplatzes überqueren. Auf beiden Straßenseiten müssen sich die Kinder den schmalen Fußweg mit anderen Verkehrsteilnehmenden teilen.
Insgesamt ist die Situation zu Schulbeginn und -ende höchst risikoreich und besonders für die Kinder sehr gefährlich. Es ist ein Wunder, dass noch kein schwerer Unfall passiert ist.
Lösungsvorschläge
a) Schließung des Ellernbuschs für den Autoverkehr nördlich der Einmündung „Duvenstedter Markt“ mit barrierefreiem Durchgang für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmende. Denkbar wäre hier eine Sackgasse mit Wendehammer oder eine Sperre mit Kübel/Pollern.
b) Alternativ die Umwandlung des Ellernbuschs in eine Einbahnstraße vom Duvenstedter Damm in Richtung Poppenbütteler Chaussee, um die Verkehrsübersichtlichkeit zu erhöhen und die Möglichkeit der Abkürzung/Umgehung des Kreisels für den Auto-Verkehr in Richtung Ohlstedt auszuschließen. Der Radverkehr soll in beiden Richtungen erlaubt sein.
Zusätzlich
- Umwandlung des nördlichen Ellernbuschs vom Duvenstedter Damm bis zur Einmündung „Duvenstedter Markt“ in eine Fahrradstraße.
- Einrichtung eines rot markierten breiten Radweges für beide Fahrtrichtungen, der auf der nördlichen Seite des Ellernbusches von der Poppenbütteler Chaussee über den Duvenstedter Markt bis zu den Einrichtungen (Grundschule und Kindergärten) führt (siehe kartenausschnitt).
Die Gespräche mit den Anliegern haben eine Befürwortung der Variante b, Einbahnstraßen-Option ergeben.
Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss Walddörfer als Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten
a) Die Umsetzung dieser Lösungsvorschläge zu prüfen, ggf. weitere Lösungsvorschläge zu entwickeln und ein Konzept zur Umsetzung zu erarbeiten.
b) Den Regionalausschuss über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten.
c) Die Umsetzung ggf. in das Arbeitsprogramm MR21 Straßenplanung aufzunehmen.
keine Anlage/n